Vorhaben
Limit-Verordnung 2022/2023
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2022/23 (Limit-Verordnung 2022/23)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -126.497
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Finanzielle Entlastung der Eltern von den Kosten der notwendigen Schulbücher
Beschreibung des Ziels
Als familienpolitische Sachleistung hat die Schulbuchaktion die finanzielle Entlastung der Eltern bzw. die Eindämmung der Armutsgefährdung einkommensschwacher Eltern von schulpflichtigen Kindern durch die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern zum Ziel.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Familienquote per 2023 [%]
Istwert
3,2%
Zielzustand
3,1%
Datenquelle: BKA, ESSOSS, Statistik Austria, WIFO-Prognose
Veränderung der Armutsgefährdungsquote von Familien mit Kindern unter 24 Jahren per 2023 [%]
Istwert
-10%
Zielzustand
-12%
Datenquelle: EU-SILC, Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Veröffentlichung der Limit-Verordnung für das Schuljahr 2022/23
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die in der Limit-Verordnung festgesetzten Höchstgrenzen für Schulbuchkosten (= Limits, angeführt als Durchschnittskosten) pro Schülerin/Schüler die aus den Mitteln des FLAF finanziert werden betragen je nach Schulform zwischen 50 Euro (Volksschule) und 195 Euro (Höhere Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe, Höhere Kaufmännische Lehranstalten). Für Religion betragen die Limits zwischen 5,40 Euro (Berufsschulen) und 17,5 Euro (AHS-Oberstufe der Gymnasien). Diese Schulformlimits stehen den jeweiligen Schulen zur Bestellung der Schulbücher aus den approbierten Schulbuchlisten oder in der Höhe von bis zu 15 % der Schulbuchlimits zur Bestellung von Unterrichtsmittel Eigener Wahl zur Verfügung. Zusätzlich besteht für die Schulformen der Sekundarstufe I und II ein Digital-Limit i.d.H.v. 5 Euro in den Berufsschulen, 8 Euro in der Sekundarstufe II ohne Berufsschulen und 16 Euro in der Sekundarstufe I.
Limiterhöhung in der Sekundarstufe I
Die Limits pro Schüler/in zur Bestellung der erforderlichen Schulbücher für die Schulbuchaktion 2022/23 werden in der Sekundarstufe I (Mittelschulen und AHS-Unterstufen) gegenüber dem Schuljahr 2021/22 von 95 Euro auf 105 Euro in der Schulform und von 11,70 Euro auf 14 Euro in Religion erhöht.
Erhöhung des Limits für digitale Schulbücher in der Sekundarstufe I
Das Limit für digitale Schulbücher gegenüber dem Schuljahr 2021/22 wird von 12 Euro auf 16 Euro erhöht.
Im Bereich der Sekundarstufe II, BMHS und AHS-Oberstufe, wurde im Schuljahr 2021/22 beginnend mit der 9. Schulstufe das Fach Ethik stufenweise eingeführt, diese Einführung wird nun in der 10. Schulstufe fortgesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Summe aller Kosten von den Schulen bestellten Schulbüchern im Schuljahr 2022/23 inklusive approbierte Schulbücher, therapeutische Unterrichtmittel, Religionsschulbücher, Deutsch als Zweitsprache(DaZ)-Unterrichtsmittel, Unterrichtsmittel eigener Wahl, aufbereitete Schulbücher für sehgeschädigte und blinde Schülerinnen und Schüler, Urheberrechtsabgeltungen, etc.
Die Differenz zwischen Plan und Ist (126.497.550,76 Euro) lässt sich durch die Berechnungen des Budgets auf Basis einer hundertprozentigen Ausschöpfung der für die Schulen bereitgestellten Schulbuch-Limits erklären. Der wesentliche Erklärungsansatz für diese Differenz liegt darin, dass in der schulischen Praxis nicht für jedes Schulkind für jeden Unterrichtsgegenstand ein Schulbuch bestellt wird, weshalb die Ausschöpfung der Schulbuchlimits nicht zu hundert Prozent erfolgt.
Die Schulbuchaktion gem. FLAG 1967 ist eine reine Bundesleistung, daher gibt es aufseiten der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger keine finanziellen Auswirkungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Schulbuchbranche (Schulbuchverlage und Schulbuchhändler) haben zur Gänze in deren Wertschöpfungskette profitiert. (126,497 Mio. Euro)
Über die Schulbuchaktion wurden im Schuljahr 2022/23 neben dem erhöhten Limit für SPF (Sonderpädagogischer Förderbedarf)-Schülerinnen und -Schüler gesamt ca. 467.600 Euro für therapeutische Unterrichtmittel, ca. 3.850 Euro für speziell aufbereitete Schulbücher für 37 körperlich schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler und gesamt ca. 683.000 Euro für speziell aufbereitete Schulbücher für 375 blinde und sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler finanziert.
Im Schuljahr 2022/23 wurden für 1.176.997 Schülerinnen und Schülern durchschnittlich pro Schülerin respektive Schüler 7,74 Schulbücher finanziert, was zu einer pro Kopf Entlastung in der Höhe von 107,47 Euro führte. Eine Aufschlüsselung nach Geschlechtern ist aus der vom BMBWF übermittelten Statistik nicht möglich, auch die tatsächliche Zahl der entlasteten Eltern kann aus der Statistik nicht entnommen werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.