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Vorhaben

Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr (Valorisierung der KM-Tarife für das Schuljahr 2022/23)

Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr (Valorisierung der KM-Tarife für das Schuljahr 2022/2023)

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -95.165

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Bereich der Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr (SFF/GV) wurden im Schuljahr 2020/2021 täglich während der Schulzeiten 94.951 Schülerinnen und Schüler zur und von der Schule befördert. Der Bund schloss dazu österreichweit im Schuljahr 2020/2021 1.202 Verträge neu ab (884 Direktverträge mit Verkehrsunternehmen und 318 Verträge für Kostenersätze an Gemeinden).

Für die finanzielle Abgeltung der Schüler/innenfreifahrten im Linienverkehr (SFF/LV) ist eine jährliche Anpassung der Ausgaben aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) im § 29 Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999) festgeschrieben und wurde auch in die Pauschalierungsverträge mit den Verkehrsverbünden übernommen. Es wird dazu der VPI-Monatswert Juli des Jahres in dem das Schuljahr beginnt herangezogen (für das Schuljahr 2022/2023 Veränderung des VPI-Monatswertes Juli 2022 im Vergleich zum Juli des Vorjahres). Für die Kilometerpreise im Rahmen der SFF/GV ist eine derartige gesetzlich bzw. vertraglich verankerte Wertsicherung nicht vorgesehen. Sie erfolgt jedoch regelmäßig ebenfalls gemäß VPI-Veränderung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben trägt zur Erreichung folgender Zielsetzungen aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 bei: Überarbeitung der Schülerfreifahrt (Kapitel „Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land“). Das gegenständliche Vorhaben trägt signifikant zum SDG-Ziel 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Freifahrten für Schülerinnen und Schüler im Gelegenheitsverkehr

Beschreibung des Ziels

Die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr ist ein wichtiger und wesentlicher Teil der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten. Die SFF/GV wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als SFF/GV vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und/oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo körperlich oder intellektuell beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können oder deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beförderungen im Schuljahr 2022/23 [Anzahl]

Istwert

90.040

Anzahl

Zielzustand

94.951

Anzahl

Datenquelle: BKA-interne Statistik


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Geldwertanpassung der KM-Tarife

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Nach der Sonderhöhung im Schuljahr 2021/2022 werden die Tarife für das Schuljahr 2022/2023 wieder gemäß VPI Juli 2022 valorisiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-95.165

Tsd. Euro

Plan

-99.700

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

95.165

Tsd. Euro

Plan

99.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

95.165

Tsd. Euro

Plan

99.700

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-38.066

Tsd. Euro

Plan

-39.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

38.066

Tsd. Euro

Plan

39.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

38.066

Tsd. Euro

Plan

39.900

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-57.099

Tsd. Euro

Plan

-59.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

57.099

Tsd. Euro

Plan

59.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

57.099

Tsd. Euro

Plan

59.800

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Summe aller Kosten des Gelegenheitsverkehrs (insgesamt 1125 neue Verträge, davon 317 Kostenersätze und 808 Direktverträge) im Schuljahr 2022/23.
Die Differenz zwischen Plan und Ist lässt sich dadurch erklären, dass der Soll-Wert eine Schätzung auf Basis der Vorjahre darstellt. Verträge für die Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr werden jedoch jedes Schuljahr auf Grundlage des sich wechselnden Bedarfs neu abgeschlossen, so kommt es immer wieder zu Auflösungen von Gelegenheitsverkehren bzw. werden auch Strecken, die im Gelegenheitsverkehr bedient werden bei Bedarf in den Linienverkehr aufgenommen. Die Prüfung wird jedes Jahr gemacht, die Datenbasis ist grundsätzlich jedes Jahr die gleiche, ergänzt um das jeweilige zuletzt abgerechnete Jahr. Die dargestellten Beträge der Ergebnisrechnung entsprechen vollständig jenen der Finanzierungsrechnung. Da sich das Schuljahr 2022/23 auf zwei Budgetjahre erstreckt, erfolgt die Aufteilung auf das Jahr 2022 (September bis Dezember) und das Jahr 2023 (Jänner bis Juni) im Verhältnis 40:60.
Die Schülerfreifahrt und Freifahrt für Lehrlinge nach dem Familienlastenausgleichsgesetz ist eine reine Bundesleistung, daher gibt es aufseiten der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger keine finanziellen Auswirkungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Gelegenheitsverkehrsbranche hat zur Gänze in deren Wertschöpfungskette profitiert (95.165.842 Euro).

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Da es im Schuljahr 2022/23 zu einer Reduktion der Schülerzahl von geschätzten 94.951 auf 90.040 Schülerinnen und Schülern gab, sind die Ausgaben durchschnittlich von rund 1.050 Euro auf 1.056,92 Euro pro Schülerin und Schüler im Gelegenheitsverkehr angestiegen. Angaben zum Schuljahr 2023/24 sind noch nicht verfügbar und können daher nicht angegeben werden. Die Reduktion der Schülerzahl ist unter anderem auf eine bessere Erschließung mit öffentlichem Verkehr und die Umwandlung von Transporten im Gelegenheitsverkehr in Linien zurückzuführen.

Gesamtbeurteilung

Die Freifahrt für Schülerinnen und Schüler im Gelegenheitsverkehr wurde mit Schuljahr 1972/73 eingeführt und stellt seither einen wichtigen und wesentlichen Teil der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten dar. Die SFF/GV wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als SFF/GV vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und/oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo körperlich oder intellektuell beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können oder deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind. Die Anzahl der beförderten Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren rückläufig, was auf eine bessere Erschließung mit öffentlichem Verkehr zurückzuführen ist. So wurden im Schuljahr 2010/11 108.321 Schülerinnen und Schüler befördert und dafür 69,2 Mio. Euro ausgegeben. Im für die WFA gegenständlichen Schuljahr 2022/23 wurden 90.040 Schülerinnen und Schüler befördert und dafür 95,2 Mio. Euro ausgegeben.
Die Vergütung für Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr wird für ein Schuljahr geleistet. Für das Schuljahr 2022/2023 soll eine Wertsicherung gemäß VPI von +9,4% vorgenommen werden.
Durch die Sachleistung Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr wird die finanzielle Belastung von Eltern, die ihnen durch ihre Kinder erwachsen reduziert. Durch die Einsparung von zusätzlichen Kosten für die Fahrten zur und von der Schule wird ein Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand, den Eltern für ihre unterhaltberechtigten Kinder zu tragen haben, geschaffen.
Im Durchschnitt sind die Ausgaben pro Schülerin und Schüler 1.050 Euro im Jahr, die durch den Familienlastenausgleichfonds getragen werden und damit die Eltern direkt entlasten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen