Vorhaben
Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022)
Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -186.763
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verringerung der Kostenbelastung aufgrund hoher Strompreiskosten
Beschreibung des Ziels
Ziel des Vorhabens ist die Verringerung der Kostenbelastung von Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Unternehmen werden durch Förderung entlastet
Ausgangszustand 2022:
Unternehmen in Sektoren oder Teilsektoren, die gemäß EU-Beihilfenrecht Förderungen zum Ausgleich hoher Strompreiskosten in Anspruch nehmen können, sind von den aktuellen Strompreiskosten erheblich belastet.
Zielzustand 2024:
Unternehmen in Sektoren oder Teilsektoren, die gemäß EU-Beihilfenrecht Förderungen zum Ausgleich hoher Strompreiskosten in Anspruch nehmen, werden durch das SAG 2022 entlastet, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.
Istzustand 2024:
Allen Unternehmen in Sektoren oder Teilsektoren gemäß ETS-Leitlinien und Anhang I SAG 2022 konnten Förderungen zum Ausgleich hoher Strompreiskosten (indirekter CO2-Kosten) in Anspruch nehmen, dadurch entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden und das Risiko der Abwanderung des Unternehmens ins Ausland verringert werden .
Datenquelle:
Abwicklungsstelle aws, Bericht nach 10a EHS-RL
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung zum Ausgleich hoher Strompreiskosten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren erhalten auf Antrag und nach Erfüllen aller Förderkriterien und Abschluss des entsprechenden Vertrags eine Förderung. Diese erfolgt durch Gewährung von direkten Zuschüssen. Die Förderung umfasst einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für das Kalenderjahr 2022. Sie beträgt 75 Prozent der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten. Für diese Zwecke stehen 75 % der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021, somit rd. 233 Millionen Euro zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Insgesamt belief sich die bewilligte und ausbezahlte Fördersumme auf EUR 184,780.600,74. Die Werkleistungen beliefen sich auch 198.177,00€.
Für die Förderung standen gem. §10 SAG 2022 Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 75 Prozent der Versteigerungserlöse gemäß § 21 und § 29 EZG 2011 des Jahres 2021 zur Verfügung (rd. 233 Mio. €). Davon waren 222 Mio. € für operative Mittel und max. 5% für die Abdeckung der Kosten der Abwicklung veranschlagt. Letzteres wurde aufgrund des Kosten-Mengengerüst der Abwicklungsstelle aws im Abwicklungsvertrag mit 265.471 € für administrative Aufwendungen korrigiert.
Mit dem SAG 2022 hat die Republik Österreich eine finanzielle Maßnahme auf der Grundlage Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und der Leitlinien beschlossen, mit dem Ziel der Verringerung der Belastung von Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) besonders betroffen und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind.
Aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers, mit dem SAG 2022 die Unterstützung beschränkt auf das Jahr 2022 festzulegen und des zeitgleich zur Ausarbeitung und Erlassung des SAG 2022 Beginns des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, wurde vom Gesetzgeber beschlossen, nicht nur 25% der ETS-Versteigerungserlöse aus dem Vorjahr – wie gemäß Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und der ETS-Leitlinien vorgesehen – sondern 75% der Versteigerungserlöse zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass ausreichend Budget für die Förderung der durch die indirekten CO2-Kosten betroffenen Unternehmen verfügbar war, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen erheblich zu minimieren. Gemäß Art. 10a Abs. 6 der RL 2003/87/EG ist die Verwendung von mehr als 25% der Versteigerungseinnahmen desjenigen Jahres, in dem die indirekten Kosten angefallen sind, in einem Bericht zu begründen. Dieser wurde der Europäischen Kommission und dem Nationalrat übermittelt und es wird unter „Weiterführende Informationen“ auf diesen verlinkt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen konnten für ihre Anlagen, die den in Anhang I gelisteten (Teil-) Sektoren zugeordnet werden, eine Förderung beantragen und dadurch eine Entlastung von bis zu 75% der indirekten CO2-Kosten zugesprochen bekommen, wodurch das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emmissionen und demnach Absiedelung des Unternehmens (Arbeitsplätze) verringert werden konnte.
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Förderung umfasste den Ausgleich von bis zu 75% Ausgleich der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten in 2022. Für diese Zwecke standen 75% der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021, somit rd. 233 Millionen Euro zur Verfügung. Unternehmen konnten für ihre Anlagen, die den in Anhang I gelisteten (Teil-) Sektoren zugeordnet werden, eine Förderung beantragen und dadurch eine Entlastung von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von
Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) zugesprochen bekommen, wodurch das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emmissionen und demnach Absiedelung des Unternehmens (Arbeitsplätze) verringert werden konnte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es wäre eine Evaluierung der „ökologischen Umsetzungsmaßnahmen“ der Unternehmen ins Auge gefasst.