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Vorhaben

Sozialversicherungs-Organisationsgesetz - SV-OG

Sozialversicherungs- Organisationsgesetz – SV-OG

2024
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: 71.626

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Die Regierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, durch eine Strukturreform bei den Sozialversicherungsträgern ab dem Jahr 2020 Einsparungen zu erwirken, wobei der Leistungsumfang der einzelnen verbleibenden Sozialversicherungsträger für die Bevölkerung nicht verschlechtert werden darf. Dies wurde auch im Ministerratsvortrag vom 23. Mai 2018 entsprechend dargelegt. Dieser besagt, unter Anführung verschiedener Studien (z. B. der London School of Economics), dass ein Reformbedarf im Sozialversicherungssystem vorliegt.

Das Regierungsprogramm sieht außerdem eine Senkung der Lohnnebenkosten durch die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags für unselbstständige Unfallversicherte der AUVA sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten durch eine einmalige Aufstockung der Mittel zur Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten vor.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Es kann ein Konnex zum Unterziel 16.6 der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs): „Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ hergestellt werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Strukturreform der Sozialversicherung

Beschreibung des Ziels

Umsetzung des Regierungsübereinkommens und des Ministerratsvortrags vom 23. Mai 2018 in Form von Einsparungen durch Strukturreformmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung ab 2020 auf Basis des Zielsteuerungssystems gemäß § 441f ASVG.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Einsparungen im Bereich des Personal- und Sachaufwandes 2020-2023 [Mio. €]

Istwert

-18

Mio. €

Zielzustand

1.000

Mio. €

Datenquelle: Erfolgsrechnungen der Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger

Ziel 2: Senkung der Lohnnebenkosten

Beschreibung des Ziels

Umsetzung der im Regierungsübereinkommens vorgesehenen Senkung der Lohnnebenkosten in Form der Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beitragssatzsenkung für die Unfallversicherung [%]

Istwert

1,1

%

Zielzustand

1,2

%

Datenquelle: Erfolgsrechnungen der AUVA

Ziel 3: Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten

Beschreibung des Ziels

Umsetzung der im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten in Form finanzieller Weiterentwicklung des PRIKRAF.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Weiterentwicklung des PRIKRAF

Ausgangszustand 2019:

Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAFKrankenanstalten werden jährlich valorisiert.

Zielzustand 2024:

Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAFKrankenanstalten werden erhöht und in Folge jährlich valorisiert.

Istzustand 2024:

Die im Regierungsübereinkommen vorgesehene Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten wurde in Form der finanziellen Weiterentwicklung des PRIKRAF umgesetzt. Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten wurden 2019 einmalig erhöht und in Folge jährlich valorisiert. Für das Jahr 2019 wurden sie einmal um € 14,7 Mio. erhöht. Für die folgenden Jahre erfolgte die Valorisierung auf Basis dieses erhöhten Betrages. In der WFA wurde ab 2020 eine Valorisierung mit 2% p.a. angesetzt. Die tatsächliche Valorisierung betrug für 2020 2,4%, für 2021 4,3%, für 2022 5,8% und für 2023 7,7%. Die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung lagen somit für den Zeitraum 2019 bis 2023 mit 79,96 Mio. Euro um 3,46 Mio. Euro über dem Schätzwert von 76,50 Mio. Euro.

Datenquelle:
Jahresberichte des PRIKRAF

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zusammenführung der derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und ein Dachverband anstelle des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zusammenführung der 21 derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und ein Dachverband anstelle des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Reduzierung der Verwaltungskörper und deren Mitgliederanzahl

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verringerung der Verwaltungskörper der Versicherungsträger von drei (Vorstand, Generalversammlung, Kontrollversammlung) auf zwei (Verwaltungsrat und Hauptversammlung), Verringerung der Anzahl der Versicherungsvertreter (insbesondere bei der ÖGK) sowie Entfall der Beiräte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Deutliche Effizienzsteigerungen durch Aufgabenbündelung und durch Zusammenführung der bis dato bestehenden Sozialversicherungsträger

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Deutliche Effizienzsteigerungen durch Aufgabenbündelung und durch Zusammenführung der bis dato bestehenden Sozialversicherungsträger.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Harmonisierung des Leistungsrechts innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsträger

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Harmonisierung des Leistungsrechts innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsträger auf einen gemeinsamen Standard.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Zielvereinbarungen im Personal- und Sachbereich (insbesondere in der EDV) unter Verwendung des Zielsteuerungssystems mit dem Ziel finanzieller Einsparungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Zielsteuerungssystem hat jedenfalls strategische Ziele, operative Ziele sowie Maßnahmen und Kennzahlen zu enthalten, wobei gesondert für jeden Sozialversicherungsträger und den Dachverband Finanzziele und Verwaltungskostenziele vorzusehen sind.

Die Konferenz (Verwaltungskörper des Dachverbandes) hat nach Anhörung der Versicherungsträger zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der Versicherungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ziele zu beschließen. Sie hat sich dabei eines Zielsteuerungssystems entsprechend der in den Rechnungsvorschriften (§444 ASVG) festgelegten Ausgestaltung zu bedienen.

Der/Die Vorsitzende der Konferenz hat dem/r Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem/der Bundesminister/in für Finanzen laufend über die Erarbeitung der strategischen und operativen Ziele zu berichten. Vor Beschlussfassung sind die Ziele mit dem/der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem/der Bundesminister/in für Finanzen abzustimmen.

In der Folge haben die Versicherungsträger und der Dachverband die festgelegten Ziele jährlich zu evaluieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Neuzuordnung der Versichertengruppen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In Hinkunft soll die Unfallversicherung der Selbstständigen von der AUVA in die SVS integriert werden. Die knappschaftliche Unfallversicherung soll von der AUVA in die BVAEB integriert werden.

Die Integration der Unfallversicherung der Selbstständigen von der AUVA in die SVS und der knappschaftlichen Unfallversicherung von der AUVA in die BVAEB führt im Zeitraum 2020 bis 2023 zu Umschichtungen zwischen den Unfallversicherungsträgern. Für die Unfallversicherung insgesamt hat die Neuzuordnung dieser Versichertengruppen keine finanziellen Auswirkungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Neuregelung der Ersatzansprüche zwischen Kranken- und Unfallversicherung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Pauschbetrag, den die AUVA an die in § 319a Abs. 2 ASVG angeführten Krankenversicherungsträger zu leisten hat, soll nur noch bis zum Ablauf des Jahres 2022 geleistet
werden. Für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 soll allerdings die jährliche Neufestsetzung entfallen und der Pauschbetrag mit einem Fixbetrag von EUR 209 Mio. festgelegt werden. Ab 2023 hat die Abrechnung auf Einzelfallbasis zu erfolgen. Der Pauschbetrag der AUVA an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau ist letztmalig für das Jahr 2019 zu überweisen.

Die Abgeltung von Ersatzansprüchen zwischen Kranken- und Unfallversicherung mit einem Pauschbetrag von EUR 209 Mio. hat keine finanziellen Auswirkungen, da der Fixbetrag für die Jahre 2019 bis 2022 den in den Gebarungsvorschaurechnungen der AUVA angesetzten Beträgen entspricht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung eines Innovations- und Zielsteuerungsfonds

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, der unter anderem aus GSBG-Mitteln gespeist wird, entfällt mit 1.1.2020. Es wird ein Innovations- und Zielsteuerungsfonds zur Finanzierung von regionalen Gesundheitsreformprojekten eingerichtet. Die Mittel für diesen Fonds stammen aus Beitragseinnahmen und GSBG-Mitteln.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Senkung der Unfallversicherungsbeiträge

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 soll zur Reduktion der Lohnnebenkosten der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für die bei der AUVA versicherten Unselbständigen ab 1. Jänner 2019 von 1,3 % auf 1,2 %, sohin um 0,1 Prozentpunkte, gesenkt werden.

Entsprechend dem Vorstandsbeschluss der AUVA vom 21. August 2018 wird der Beitragseinnahmenentfall durch entsprechende Struktur- und Organisationsreformmaßnahmen der AUVA – ohne Beeinträchtigung des hohen Versorgungsniveaus für die Versicherten – ausgeglichen, wobei diese Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2019 zu greifen beginnen, deren volle Wirksamkeit jedoch erst nach dem Jahr 2023 eintritt.

So wird die AUVA ab 2020 ihre eigenen Einrichtungen in einer Betreibergesellschaft künftig effizienter führen, es werden weitere Kooperationen mit den Trägern der Landeskrankenanstalten bzw. anderen Sozialversicherungsträgern erfolgen, es wird eine Verschlankung und Reorganisation der Verwaltungsstrukturen der AUVA implementiert und eine Effizienzsteigerung umgesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass die Beitragssatzsenkung von 1,3 % auf 1,2 % positive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen wird, die wiederum positive Auswirkungen auf die Beitragseinnahmensituation der Sozialversicherung haben werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Neuregelung der Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 sollen zur finanziellen Weiterentwicklung des PRIKRAF ab dem Jahr 2019 die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht werden. Dies bedeutet, dass der endgültig für das Jahr 2019 festgestellte valorisierte Betrag einmal um € 14,7 Mio. erhöht wird und die Valorisierung für die folgenden Jahre auf Basis des erhöhten Betrages erfolgt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

71.626

Tsd. Euro

Plan

61.276

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-71.626

Tsd. Euro

Plan

-61.276

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-71.626

Tsd. Euro

Plan

-61.276

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

11.704

Tsd. Euro

Plan

10.927

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-11.704

Tsd. Euro

Plan

-10.927

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-11.704

Tsd. Euro

Plan

-10.927

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

16.380

Tsd. Euro

Plan

13.886

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-16.380

Tsd. Euro

Plan

-13.886

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-16.380

Tsd. Euro

Plan

-13.886

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

19.454

Tsd. Euro

Plan

16.764

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-19.454

Tsd. Euro

Plan

-16.764

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-19.454

Tsd. Euro

Plan

-16.764

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

24.088

Tsd. Euro

Plan

19.699

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-24.088

Tsd. Euro

Plan

-19.699

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-24.088

Tsd. Euro

Plan

-19.699

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Strukturreformmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung auf Basis des Zielsteuerungssystems gemäß § 441f ASVG sollten mittel- und langfristige Einsparungen im Nichtleistungsbereich der Sozialversicherung bringen.
Aus den Erfolgsrechnungen der Sozialversicherungsträger konnten für die Jahre 2020 bis 2023 für den Personal- und Sachaufwand Mehraufwendungen von rund 18 Mio. Euro im Vergleich zu den in der WFA prognostizierten Ausgaben ohne Einsparungen ausgewertet werden. Einsparungen konnten nicht realisiert werden. Einerseits ist der Personalstand der Sozialversicherungsträger im Jahresdurchschnitt 2020-2023 nahezu konstant geblieben, andererseits konnte auch der Sachaufwand in den letzten Jahren nicht reduziert werden.
Weitere finanzielle Auswirkungen zeigt der Entfall des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, der unter anderem aus GSBG-Mitteln gespeist wurde. Es wurde ein Innovations- und Zielsteuerungsfonds zur Finanzierung von regionalen Gesundheitsreformprojekten eingerichtet, dessen Mittel aus Beitragseinnahmen und GSBG-Mitteln stammen. Die ÖGK erhält jährliche GSBG-Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro, die SVS für den Rechnungskreis Landwirtschaft jährliche GSBG-Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro. Die SVS-LW hat die Hälfte dieser GSBG-Mittel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung zur Spitalsfinanzierung zu widmen, wobei gleichzeitig eine Entlastung der ÖGK in gleicher Höhe zu erfolgen hat. Die Entlastung des Bundes (UG 16) wurde in Höhe von 61,3 Mio. Euro geschätzt. Auf Grund der tatsächlichen Aufwertungszahlen lag die Entlastung des Bundes (UG 16) 2020 bis 2023 bei 71,6 Mio. Euro.

Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 wurde zur Reduktion der Lohnnebenkosten der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für die bei der AUVA versicherten Unselbständigen ab 1. Jänner 2019 von 1,3% auf 1,2%, sohin um 0,1 Prozentpunkte, gesenkt. Darüber hinaus wurde der Beitragssatz mit 1.1.2023 um einen weiteren 0,1%-Punkt auf 1,1 % gesenkt (BGBl. I Nr. 93/2022). Der geschätzte Beitragseinnahmenentfall in den Jahren 2019 bis 2023 in Höhe von 589,1 Mio. Euro wurde um 95,8 Mio. Euro übertroffen. Ursache für diese Abweichung war neben der erwähnten weiteren Beitragssatzsenkung auf 1,1% ab 1.1.2023 die geringere Zahl von Versicherten ab dem Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie, die bis 2023 nicht kompensiert werden konnte.

Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 wurden dem PRIKRAF ab 2019 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2019 wurden sie einmal um 14,7 Mio. Euro erhöht. Für die folgenden Jahre erfolgte die Valorisierung auf Basis dieses erhöhten Betrages. In der WFA wurde ab 2020 eine Valorisierung mit 2% p.a. angesetzt. Die tatsächliche Erhöhung betrug für 2020 2,4%, für 2021 4,3%, für 2022 5,8% und für 2023 7,7%. Die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung lagen somit für den Zeitraum 2019 bis 2023 mit 79,96 Mio. Euro um 3,46 Mio. € über dem Schätzwert von 76,50 Mio. Euro.

Gesamtbeurteilung

Vorab ist anzumerken, dass der Zeitraum 2019 bis 2023 von unvorhersehbaren Krisen (COVID-19-Pandemie, Krieg in der Ukraine) geprägt war, was sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite massive Auswirkungen hatte.

Die im Regierungsübereinkommen und dem Ministerratsvortrag vom 23. Mai 2018 ab 2020 vorgesehenen Strukturreformmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung auf Basis des Zielsteuerungssystems gemäß § 441f ASVG sollten mittel- und langfristige Einsparungen im Nichtleistungsbereich der Sozialversicherung bringen.

Maßnahme 1: Die vor Inkrafttreten des SV-OG bestehenden 21 Sozialversicherungsträger wurden auf fünf Sozialversicherungsträger und den Dachverband anstelle des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zusammengeführt.
Maßnahme 2: Die Anzahl der Verwaltungskörper der Versicherungsträger wurde von drei (Vorstand, Generalversammlung und Kontrollversammlung) auf zwei (Verwaltungsrat und Hauptversammlung) reduziert.
Maßnahme 3: Die deutlichen finanziellen Einsparungen durch eine Effizienzsteigerung durch Aufgabenbündelung und durch Zusammenführung der bis dato bestehenden Sozialversicherungsträger konnte auf Basis der Erfolgsrechnungen nicht festgestellt werden.
Maßnahme 4: Die Satzungen und Krankenordnungen der drei fusionierten Sozialversicherungsträger wurden vereinheitlicht, eine vollständige Leistungsharmonisierung ist jedoch noch offen. In der ÖGK ist das Ziel eines bundeseinheitlichen Gesamtvertrags im ärztlichen Bereich noch nicht umgesetzt, in der SVS bestehen z.B. bei den Behandlungsbeiträgen noch Unterschiede.
Maßnahme 5: Es wurde ein Zielsteuerungssystem eingeführt, das strategische Ziele, operative Ziele sowie Maßnahmen und Kennzahlen und – gesondert für jeden Sozialversicherungsträger und den Dachverband – Finanzziele und Verwaltungskostenziele enthält, die vor der Beschlussfassung durch die Konferenz (Verwaltungskörper des Dachverbandes) mit dem/der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem/der Bundesminister/in für Finanzen abzustimmen sind. Die Versicherungsträger und der Dachverband evaluieren die festgelegten Ziele jährlich.
Maßnahme 6: Die Integration der Unfallversicherung der Selbstständigen von der AUVA in die SVS und der knappschaftlichen Unfallversicherung von der AUVA in die BVAEB führte im Zeitraum 2020 bis 2023 zu Umschichtungen zwischen den Unfallversicherungsträgern. Für die Unfallversicherung insgesamt hatte die Neuzuordnung dieser Versichertengruppen keine finanziellen Auswirkungen.
Maßnahme 7: Der besondere Pauschbetrag, den die AUVA an die in § 319a Abs. 2 ASVG angeführten Krankenversicherungsträger zu leisten hat, war laut SV-OG nur noch bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu leisten. Für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 entfiel die jährliche Neufestsetzung und der Pauschbetrag wurde mit einem Fixbetrag von 209 Mio. Euro festgelegt und von der AUVA geleistet. Ab 2023 sollte die Abrechnung auf Einzelfallbasis umgestellt werden. Durch das Teuerungs-Entlastungsgesetz, BGBl. I Nr. 93/2002 ist jedoch für die Jahre 2023 bis 2025 anstelle einer Einzelfallabrechnung von der AUVA ein Fixbetrag in Höhe von 140 Mio. Euro zu leisten.
Maßnahme 8: Der Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, der unter anderem aus GSBG-Mitteln gespeist wurde, ist mit 1.1.2020 entfallen. Es wurde ein Innovations- und Zielsteuerungsfonds zur Finanzierung von regionalen Gesundheitsreformprojekten eingerichtet, dessen Mittel aus Beitragseinnahmen und GSBG-Mitteln stammen.

Die im Regierungsübereinkommen vorgesehene Senkung der Lohnnebenkosten wurde in Form der Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages für die unfallversicherten unselbständig Beschäftigten bei der AUVA auf 1,2%. umgesetzt. Darüber hinaus wurde der Beitragssatz mit 1.1.2023 um einen weiteren 0,1%-Punkt auf 1,1 % gesenkt (BGBl. I Nr. 93/2022). Der geschätzte Beitragseinnahmenentfall in den Jahren 2019 bis 2023 in Höhe von 589,1 Mio. Euro wurde um 95,8 Mio. Euro übertroffen. Ursache für diese Abweichung war neben der erwähnten weiteren Beitragssatzsenkung auf 1,1% ab 1.1.2023 die geringere Zahl von Versicherten ab dem Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie, die bis 2023 nicht kompensiert werden konnte.

Die im Regierungsübereinkommen vorgesehene Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten wurde in Form der finanziellen Weiterentwicklung des PRIKRAF umgesetzt. Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten wurden 2019 einmalig erhöht und in Folge jährlich valorisiert. In der WFA wurde ab 2020 eine Valorisierung mit 2% p.a. angesetzt. Die tatsächliche Erhöhung betrug für 2020 2,4%, für 2021 4,3%, für 2022 5,8% und für 2023 7,7%. Die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung lagen somit für den Zeitraum 2019 bis 2023 mit 79,96 Mio. Euro um 3,46 Mio. € über dem Schätzwert von 76,50 Mio. Euro.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen