Vorhaben
Pensionsanpassungsgesetz (PAG) 2019
Pensionsanpassung 2019
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -273.557
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Kaufkraftstärkung sowie Kaufkrafterhaltung von Pensionist/inn/en sowie der Bezieher/innen von Renten aus der Sozialentschädigung
Beschreibung des Ziels
Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen sowie Kaufkrafterhaltung der höheren Pensionen sowie der Bezieher/innen von Renten aus der Sozialentschädigung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gestaffelte Pensionsanpassung über den Anpassungsfaktor hinaus
Ausgangszustand 2019:
Keine Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen und der Renten nach der Sozialentschädigung.
Zielzustand 2024:
Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen sowie Kaufkrafterhaltung der höheren Pensionen durch gestaffelte Pensionsanpassung im Jahr 2019 über den Anpassungsfaktor hinaus. Dies gilt ebenso für die Renten nach den der Sozialentschädigung.
Istzustand 2024:
Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen sowie Kaufkrafterhaltung der höheren Pensionen durch gestaffelte Pensionsanpassung im Jahr 2019 über den Anpassungsfaktor hinaus. Dies gilt ebenso für die Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen.
Datenquelle:
Pensionsversicherung Jahresstatistik (gesetzliche PV), Management-Information-System des BMKÖS für Beamtenpensionen und Daten des SMS
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Der Höhe nach gestaffelte Pensionsanpassung 2019 sowie Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze über den Anpassungsfaktor hinaus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Pensionserhöhung sollen die Gesamtpensionseinkommen für das Jahr 2019 außertourlich angepasst werden, um die Kaufkraft unserer Seniorinnen und Senioren zu stärken.
1. wenn die Pension nicht mehr als 1 115 € beträgt, um 2,6 %;
2. wenn die Pension über 1 115 € bis zu 1 500 € beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 2,6 % auf 2 % linear absinkt;
3. wenn die Pension über 1 500 € bis zu 3 402 € beträgt, um 2 %;
4. wenn die Pension über 3 402 € beträgt, um 68 €;
Die Ausgleichszulagenrichtsätze einschließlich der Richtsatzerhöhung für Kinder für das Kalenderjahr 2019 sind nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern mit dem Faktor 1,026 zu vervielfachen.
Im Bereich der Pensionen der Bundesbeamt/inn/en sowie im Bereich der Pensionen der ÖBB-Bediensteten wird das gleiche Anpassungsmodell umgesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erhöhung der Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Erhöhung der Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Impfschadengesetz, Verbrechensopfergesetz und Heimopferrentengesetz) um den Faktor 1,026.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Minderaufwendungen für Beamtenpensionsleistungen auf Grund der gestaffelten und gedeckelten Pensionsanpassung wurden in der WFA als Erträge abgebildet. Es wurden Erträge im Ausmaß von 13,1 Mio. € für 2019 und ein kontinuierliches Absinken auf 11,7 Mio. € bis zum Jahr 2023 prognostiziert. Tatsächlich wurden Minderaufwendungen von 13,6 Mio. € im Jahr 2019 realisiert, welche bis 2023 auf rund 11,7 Mio. € absinken. Die Anzahl der Betroffenen liegt leicht höher als in der WFA angenommen, insbesondere in der Gruppe 4 (Fixbetrag iHv € 68 ab einem Pensionseinkommen von 3.400 €), was in der UG 23 zu mehr Einsparungen führt als angenommen/geschätzt.
Die Transferaufwendungen umfassten laut WFA die Mehraufwendungen für die gestaffelte Pensionspassung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und bei den Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen.
Für die gestaffelte Pensionsanpassung 2019 wurde ein Aufwand von 68,8 Mio. € für 2019 und ein Absinken auf 59,4 Mio. € bis 2023 prognostiziert. Die Aufwendungen betrugen 2019 71,0 Mio. € und sinken bis 2023 auf rund 64,9 Mio. € ab. Der Mehraufwand im Jahr 2019 wurde geringfügig unterschätzt. Im Jahr 2020 war die Anpassung mit 2,7% höher als in den Berechnungen für die WFA angenommen (2,0%). Auch wenn die Zahl der Betroffenen niedriger war, steigt dadurch der tatsächliche Aufwand etwas stärker an als für die WFA errechnet. In den Jahren 2021 und 2022 wich die tatsächliche Anpassung jeweils nur um 0,1%-Punkte ab, die Abweichung beim Mehraufwand bleibt daher auf dem gleichen Niveau. Die Anpassung im Jahr 2023 war aufgrund der steigenden Inflationsraten mit durchschnittlich 5,7% deutlich höher als bei den WFA-Berechnungen angenommen (1,9%), der Mehrbedarf steigt dadurch auch stärker an.
Die Mehraufwendungen für die Erhöhung der Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen wurden für 2019 auf 158.000 € geschätzt und bis 2023 eine Steigerung auf rund 195.000 € prognostiziert. Die Summe der Aufwendungen betrug 2019 169.000 € und stieg bis 2023 auf 249.000 €. Hinsichtlich des Opferfürsorgegesetzes ist der Mehraufwand überwiegend etwas niedriger ausgefallen, als prognostiziert. Betreffend des Impfschadengesetzes ist der Mehraufwand in einzelnen Jahren etwas niedriger bzw. etwas höher ausgefallen, als geschätzt. Die budgetären Auswirkungen sind jedoch gering. Im Bereich des Verbrechens- und Heimopfergesetzes ist der tatsächliche Mehraufwand höher ausgefallen als prognostiziert. Dafür sind im Wesentlichen ein nicht vorhersehbares (gesteigertes) Antragsverhalten im Heimopfergesetz und legistische Änderungen, die zu einer Ausweitung des Personenkreises führten, verantwortlich.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt sind ident.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.