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Vorhaben

Pensionsanpassungsgesetz (PAG) 2019

Pensionsanpassung 2019

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -273.557

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Die Teuerung in dem für die Pensionsanpassung 2019 maßgeblichen Beobachtungszeitraum August 2017 bis Juli 2018 beträgt 2,0 %. Gerade kleine und mittlere Pensionen sind aber von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten oder Lebenshaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen. Die Bundesregierung schlägt nun ein Modell vor, das dies berücksichtigt und ausgleicht sowie die gesetzliche Automatik für 2019 außer Kraft setzt.

In der Sozialversicherung sollen die niedrigeren Pensionen bzw. die Ausgleichszulagenrichtsätze im Jahr 2019 gesetzlich um den Faktor 1,026 erhöht werden – und somit um 0,6 %-Punkte über den Anpassungsfaktor hinaus.

Das gleiche Modell wird für die Pensionen der Beamt/inn/en des Bundes und der Bediensteten der ÖBB umgesetzt.

Die Renten in der Sozialentschädigung, die einen Einkommens- und Pensionsersatz darstellen, sind auf Grund der gesetzlichen Vorgaben jährlich mit dem Anpassungsfaktor für Pensionen zu erhöhen. Dieser beträgt für 2019 1,020.
Diese Erhöhung von 1,026 soll in der Sozialentschädigung nachvollzogen werden.

Eine solche Erhöhung erfordert gesetzliche Regelungen in den Bereichen des Kriegsopferversorgungsgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes, des Impfschadengesetzes, des Verbrechensopfergesetzes und des Heimopferrentengesetzes.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Es kann ein Konnex zwischen dem Sustainable Development Goal 10.4.: „Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen“ hergestellt werden. Die gestaffelte Pensionsanpassung ist so ausgestaltet, dass niedrigere Pensionen in höherem Ausmaß profitieren. Da Frauen tendenziell niedrigere Pensionen aufweisen als Männer, profitieren sie durchschnittlich mehr von einer gestaffelten Pensionsanpassung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Kaufkraftstärkung sowie Kaufkrafterhaltung von Pensionist/inn/en sowie der Bezieher/innen von Renten aus der Sozialentschädigung

Beschreibung des Ziels

Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen sowie Kaufkrafterhaltung der höheren Pensionen sowie der Bezieher/innen von Renten aus der Sozialentschädigung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Gestaffelte Pensionsanpassung über den Anpassungsfaktor hinaus

Ausgangszustand 2019:

Keine Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen und der Renten nach der Sozialentschädigung.

Zielzustand 2024:

Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen sowie Kaufkrafterhaltung der höheren Pensionen durch gestaffelte Pensionsanpassung im Jahr 2019 über den Anpassungsfaktor hinaus. Dies gilt ebenso für die Renten nach den der Sozialentschädigung.

Istzustand 2024:

Kaufkraftstärkung der niedrigen Pensionen sowie Kaufkrafterhaltung der höheren Pensionen durch gestaffelte Pensionsanpassung im Jahr 2019 über den Anpassungsfaktor hinaus. Dies gilt ebenso für die Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen.

Datenquelle:
Pensionsversicherung Jahresstatistik (gesetzliche PV), Management-Information-System des BMKÖS für Beamtenpensionen und Daten des SMS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Der Höhe nach gestaffelte Pensionsanpassung 2019 sowie Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze über den Anpassungsfaktor hinaus

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Pensionserhöhung sollen die Gesamtpensionseinkommen für das Jahr 2019 außertourlich angepasst werden, um die Kaufkraft unserer Seniorinnen und Senioren zu stärken.
1. wenn die Pension nicht mehr als 1 115 € beträgt, um 2,6 %;
2. wenn die Pension über 1 115 € bis zu 1 500 € beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 2,6 % auf 2 % linear absinkt;
3. wenn die Pension über 1 500 € bis zu 3 402 € beträgt, um 2 %;
4. wenn die Pension über 3 402 € beträgt, um 68 €;

Die Ausgleichszulagenrichtsätze einschließlich der Richtsatzerhöhung für Kinder für das Kalenderjahr 2019 sind nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern mit dem Faktor 1,026 zu vervielfachen.

Im Bereich der Pensionen der Bundesbeamt/inn/en sowie im Bereich der Pensionen der ÖBB-Bediensteten wird das gleiche Anpassungsmodell umgesetzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erhöhung der Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erhöhung der Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Impfschadengesetz, Verbrechensopfergesetz und Heimopferrentengesetz) um den Faktor 1,026.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-273.557

Tsd. Euro

Plan

-260.917

Tsd. Euro

Erträge

Ist

63.398

Tsd. Euro

Plan

61.118

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

336.955

Tsd. Euro

Plan

322.035

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

336.955

Tsd. Euro

Plan

322.035

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

63.398

Tsd. Euro

Plan

61.118

Tsd. Euro

Ergebnis

-57.416

Tsd. Euro

Plan

-55.887

Tsd. Euro

Erträge

Ist

13.570

Tsd. Euro

Plan

13.074

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

70.986

Tsd. Euro

Plan

68.961

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70.986

Tsd. Euro

Plan

68.961

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

13.570

Tsd. Euro

Plan

13.074

Tsd. Euro

Ergebnis

-56.253

Tsd. Euro

Plan

-54.138

Tsd. Euro

Erträge

Ist

13.156

Tsd. Euro

Plan

12.688

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

69.409

Tsd. Euro

Plan

66.826

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

69.409

Tsd. Euro

Plan

66.826

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

13.156

Tsd. Euro

Plan

12.688

Tsd. Euro

Ergebnis

-54.182

Tsd. Euro

Plan

-52.263

Tsd. Euro

Erträge

Ist

12.742

Tsd. Euro

Plan

12.269

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

66.924

Tsd. Euro

Plan

64.532

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

66.924

Tsd. Euro

Plan

64.532

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

12.742

Tsd. Euro

Plan

12.269

Tsd. Euro

Ergebnis

-52.484

Tsd. Euro

Plan

-50.341

Tsd. Euro

Erträge

Ist

12.224

Tsd. Euro

Plan

11.775

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

64.708

Tsd. Euro

Plan

62.116

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

64.708

Tsd. Euro

Plan

62.116

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

12.224

Tsd. Euro

Plan

11.775

Tsd. Euro

Ergebnis

-53.222

Tsd. Euro

Plan

-48.288

Tsd. Euro

Erträge

Ist

11.706

Tsd. Euro

Plan

11.312

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

64.928

Tsd. Euro

Plan

59.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

64.928

Tsd. Euro

Plan

59.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

11.706

Tsd. Euro

Plan

11.312

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Minderaufwendungen für Beamtenpensionsleistungen auf Grund der gestaffelten und gedeckelten Pensionsanpassung wurden in der WFA als Erträge abgebildet. Es wurden Erträge im Ausmaß von 13,1 Mio. € für 2019 und ein kontinuierliches Absinken auf 11,7 Mio. € bis zum Jahr 2023 prognostiziert. Tatsächlich wurden Minderaufwendungen von 13,6 Mio. € im Jahr 2019 realisiert, welche bis 2023 auf rund 11,7 Mio. € absinken. Die Anzahl der Betroffenen liegt leicht höher als in der WFA angenommen, insbesondere in der Gruppe 4 (Fixbetrag iHv € 68 ab einem Pensionseinkommen von 3.400 €), was in der UG 23 zu mehr Einsparungen führt als angenommen/geschätzt.

Die Transferaufwendungen umfassten laut WFA die Mehraufwendungen für die gestaffelte Pensionspassung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und bei den Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen.
Für die gestaffelte Pensionsanpassung 2019 wurde ein Aufwand von 68,8 Mio. € für 2019 und ein Absinken auf 59,4 Mio. € bis 2023 prognostiziert. Die Aufwendungen betrugen 2019 71,0 Mio. € und sinken bis 2023 auf rund 64,9 Mio. € ab. Der Mehraufwand im Jahr 2019 wurde geringfügig unterschätzt. Im Jahr 2020 war die Anpassung mit 2,7% höher als in den Berechnungen für die WFA angenommen (2,0%). Auch wenn die Zahl der Betroffenen niedriger war, steigt dadurch der tatsächliche Aufwand etwas stärker an als für die WFA errechnet. In den Jahren 2021 und 2022 wich die tatsächliche Anpassung jeweils nur um 0,1%-Punkte ab, die Abweichung beim Mehraufwand bleibt daher auf dem gleichen Niveau. Die Anpassung im Jahr 2023 war aufgrund der steigenden Inflationsraten mit durchschnittlich 5,7% deutlich höher als bei den WFA-Berechnungen angenommen (1,9%), der Mehrbedarf steigt dadurch auch stärker an.

Die Mehraufwendungen für die Erhöhung der Rentenleistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen wurden für 2019 auf 158.000 € geschätzt und bis 2023 eine Steigerung auf rund 195.000 € prognostiziert. Die Summe der Aufwendungen betrug 2019 169.000 € und stieg bis 2023 auf 249.000 €. Hinsichtlich des Opferfürsorgegesetzes ist der Mehraufwand überwiegend etwas niedriger ausgefallen, als prognostiziert. Betreffend des Impfschadengesetzes ist der Mehraufwand in einzelnen Jahren etwas niedriger bzw. etwas höher ausgefallen, als geschätzt. Die budgetären Auswirkungen sind jedoch gering. Im Bereich des Verbrechens- und Heimopfergesetzes ist der tatsächliche Mehraufwand höher ausgefallen als prognostiziert. Dafür sind im Wesentlichen ein nicht vorhersehbares (gesteigertes) Antragsverhalten im Heimopfergesetz und legistische Änderungen, die zu einer Ausweitung des Personenkreises führten, verantwortlich.

Die finanziellen Auswirkungen auf den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt sind ident.

Gesamtbeurteilung

Die Teuerung in dem für die Pensionsanpassung 2019 maßgeblichen Beobachtungszeitraum August 2017 bis Juli 2018 betrug 2,0%. Gerade kleine und mittlere Pensionen sind aber von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten oder Lebenshaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen. Die Bundesregierung schlug ein Modell vor, das dies berücksichtigt und ausgleicht sowie die gesetzliche Automatik für 2019 außer Kraft setzte.

In der Sozialversicherung wurden die niedrigeren Pensionen bzw. die Ausgleichszulagenrichtsätze im Jahr 2019 gesetzlich um den Faktor 1,026 erhöht – und somit um 0,6%-Punkte über den Anpassungsfaktor hinaus.
Die Pensionserhöhung für das Kalenderjahr 2019 war demnach folgender Maßen ausgestaltet: bei Gesamtpensionseinkommen
1) bis 1.115 € um 2,6%
2) darüber bis 1.500 € linear absinkend von 2,6% auf 2%
3) darüber bis 3.402 € um 2,0% (mit dem Anpassungsfaktor)
4) darüber um 68 €.

Von der abweichenden Regelung waren daher alle Personen betroffen, deren Gesamtpensionseinkommen ohne Hinzurechnung von Sonderpensionen bis 1.500 € (höhere Anpassung) bzw. über 3.402 € lag (geringere Anpassung) – oben angeführte Gruppen 1,2,4.

Das gleiche Modell wurde für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Bediensteten der ÖBB umgesetzt.

Die Renten in der Sozialentschädigung, die einen Einkommens- und Pensionsersatz darstellen, sind auf Grund der gesetzlichen Vorgaben jährlich mit dem Anpassungsfaktor für Pensionen zu erhöhen. Dieser betrug für 2019 1,020.
Die Erhöhung um 2,6 % wurde in der Sozialentschädigung nachvollzogen.

Die finanziellen Auswirkungen wurden für das Jahr 2019 mit einem Nettoergebnis von -55,9 Mio. € beziffert. Das tatsächliche Nettoergebnis belief sich auf rund -57,4 Mio. €. Auch in den Folgejahren bis 2023 ist jeweils ein geringfügiger Mehraufwand in Relation zur WFA zu verzeichnen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.