Vorhaben
KlassenChallenge im Juni 2024
BMBWF KlassenChallenge 2024
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2024
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.489
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schülerinnen und Schüler nehmen im Förderprogramm "KlassenChallenge" an zusätzlichen bewegungs- und sportbezogenen Aktivitäten teil
Beschreibung des Ziels
Das Förderungsprogramm soll einen Beitrag dazu leisten, auf die gesundheitliche Bedeutung von Bewegung und Sport durch zusätzliche sport- und bewegungsbezogene Aktivitäten hinzuweisen. Zusätzlich sollen Schülerinnen und Schüler durch die Kooperationen mit (regionalen) Sportvereinen zu einem vertieften Sportartenkönnen geführt werden, sowie damit allenfalls motiviert werden, ein außerschulisches Sportangebot in der Freizeit in Anspruch zu nehmen. Letztlich sollen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, mit der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts ein altersadäquates Schwimmkönnen zu erwerben, wozu ebenfalls Kooperationen mit externen Schwimmschulen oder Schwimmtrainerinnen bzw. Schwimmtrainern eingegangen werden können.
Im Förderungsprogramm „KlassenChallenge“ setzt sich insbesondere eine Schulklasse ein Ziel mit bewegungs- und sportbezogenem Inhalt, das eine „Herausforderung“ (Challenge) darstellt, die als sehr anspruchsvoll, als außergewöhnlich und als interessant empfunden wird und somit einen besonderen Reiz hat.
Innerhalb dieser Zielsetzung für die Schulklasse kann sich wiederum jede Schülerin bzw. jeder Schüler einer individuellen Herausforderung stellen und damit einen wichtigen Beitrag für die „KlassenChallenge“ leisten. Gleichfalls kann sich auch eine Schule als Ganzes ein herausforderndes Ziel setzen („SchulChallenge“).
Eine weitere Voraussetzung, um am Förderprogramm teilnehmen zu können ist, dass eine Schulklasse für sich eine „KlassenChallenge“ formuliert hat UND eine Schulklasse einer anderen Schule diese „KlassenChallenge“ angenommen hat (KlassenChallenge im engeren Sinn). Gleiches gilt für eine „SchulChallenge“: Hier muss eine andere Schule das Angebot der „SchulChallenge“ annehmen, damit um eine Förderung angesucht werden kann.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Schulklassen aus bis zu 2000 Schulen haben sich am Förderprogramm "KlassenChallenge" beteiligt. [Anzahl]
Istwert
1.630Anzahl
Zielzustand
2.000Anzahl
Datenquelle: Abschlussbericht der Fit Sport Austria GmbH
Insgesamt haben bis zu 7000 Schulklassen am Förderprogramm "KlassenChallenge" teilgenommen [Anzahl]
Istwert
5.883Anzahl
Zielzustand
7.000Anzahl
Datenquelle: Abschlussbericht der Fit Sport Austria GmbH
Schulen und Schulklassen haben mit bis zu 5000 externen Sportanbietern im Förderprogramm "KlassenChallenge" kooperiert [Anzahl]
Istwert
4.900Anzahl
Zielzustand
5.000Anzahl
Datenquelle: Abschlussbericht der Fit Sport Austria GmbH
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beauftragung der Fit Sport Austria GmbH mit der Übernahme der Abwicklung des Förderungsprogramms "KlassenChallenge" 2024
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Beauftragung der Fit Sport Austria GmbH als Abwicklungsstelle, werden folgende Leistungen umgesetzt:
1. Betrieb der Datenbank www.KlassenChallenge.at sowie Genehmigung der Projektanträge
2. Tagesaktueller Datenabruf zum Förderungsprogramm „KlassenChallenge“ 2024
3. Beantwortung von Anfragen zum Förderungsprogramm „KlassenChallenge“ 2024
4. Durchführung von Stichprobenprüfungen
5. Abrechnung der zur Verfügung gestellten Förderungsmittel
6. Abschlussbericht zum Förderungsprogramm „KlassenChallenge“ 2024
7. Einmeldung der Förderungswerberinnen und Förderungswerber an die Transparenzdatenbank
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Information aller österreichischen Schulen und des organisierten Sports über die Rahmenbedingungen des Förderungsprogramms "KlassenChallenge"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Wege eines Rundschreibens des BMBWF an die Bildungsdirektionen, und die Verbreitung des Rundschreibens über das Infomailing des BMBWF, gelangt die Information zur KlassenChallenge an alle österreichischen Schulen
Die Fit Sport Austria GmbH veröffentlicht das Rundschreiben des BMBWF auf der Administrationsplattform https://www.klassenchallenge.at/.
Die österreichischen Bundessport-Dachverbände verbreiten das Rundschreiben und führen Informationsmaßnahmen über die Landessport-Dachverbände in den Bundesländern durch, damit auch der organisierte Sport ausreichend über den Monat des Schulsports informiert ist und diesbezüglich mit Schulen aktiv in Kontakt treten kann.
Der österreichische Schwimmverband, der Verband der österreichischen Schwimmschulen, das österreichische Jugendrotkreuz, die österreichische Wasserrettung werden durch das BMBWF über die KlassenChallenge informiert, um entsprechende Schwimmangebote für Schulen vorzubereiten.
Für die Förderungsabwicklung darf es keinen Unterschied machen, ob Schulen zur Erreichung ihrer Zielsetzungen im Förderungsprogramm „KlassenChallenge“ eine Kooperation mit Vereinen des organisierten Sports oder anderwertiger Sportvermittlerinnen und Sportvermittler eingehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Durchführung des Förderungsprogramms "KlassenChallenge"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Während der Durchführung des Förderungsprogramms „KlassenChallenge“ ist es die Aufgabe des BMBWF gemeinsam mit der Fit Sport Austria GmbH eine kontinuierliche Auswertung des Durchführungsprozesses vorzunehmen, um etwaig anfallende ad hoc Probleme zu lösen. Des Weiteren ist auch während der Durchführung des Förderungsprogramms „KlassenChallenge“ auf eine kontinuierliche Kommunikation mit den Bildungsdirektionen bzw. dem Schulqualitätsmanagement zu achten, um die Rahmenbedingungen der „KlassenChallenge“ transparent an Schulen zu kommunizieren und damit die Maßnahmendurchführung zu unterstützen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erstellung eines Abschlussberichts zum Förderungsprogramm "KlassenChallenge" durch die Fit Sport Austria GmbH
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach Abschluss des Förderungsprogramms „KlassenChallenge“ (Ende des Unterrichtsjahres 2024) wird bis zum 30.09.2024 ein Abschlussbericht der Fit Sport Austria GmbH vorliegen, der die Statistik des Förderprogramms detailliert beschreibt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Vergleich von Plan und Istwert sind im Bereich der Werkleistungen und der sonstigen Aufwendungen keine Abweichungen eingetreten. Die im Rahmen des Abwicklungsvertrags beschriebenen Leistungen wurden durch die Fit Sport Austria GmbH in dieser Form erbracht. Der Personaleinsatz des BMBWF hat sich damit auch auf die Schaffung der Rahmenbedingungen (Erstellung des Abwicklungsvertrags, Erstellung der Sonderrichtlinie, Erstellung eines Rundschreibens,…) beschränkt und kann damit als effizient bezeichnet werden.
Wie aus der Gegenüberstellung von Planwert und Istwert ersichtlich ist, liegt eine Abweichung im vorgesehenen Transferaufwand zum tatsächlich eingetretenen Istwert des Transferaufwandes vor. Begründet werden kann diese Abweichung damit, dass im Monat Juni viele Schulen bereits zusätzliche Aktivitäten in Planung haben und es mitunter den Schulen schwerfällt, weitere, wenn auch finanziell geförderte Aktivitäten, durchzuführen. Zusätzlich war ein wesentlicher Faktor des Förderprogramms, dass für eine KlassenChallenge, eine Klasse einer anderen Schule eingebunden werden musste, was den organisatorischen Aufwand erhöht, und damit eine Einschränkung der Beteiligung verursacht hat.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Wie schon bei den finanziellen Auswirkungen dargestellt, konnten im Juni 2024 für das Förderprogramm KlassenChallenge nicht so viele Schulklassen gewonnen werden, wie dies rechnerisch möglich gewesen wäre. Auf Grundlage von Erfahrungswerten der Vergangenheit wurde mit einer Beteiligung von zirka 244.000 Jugendlichen gerechnet. Tatsächlich konnten im Juni 2024 190.000 Schülerinnen und Schülern am Förderprogramm teilnehmen. Begründet werden kann diese Abweichung damit, dass im Monat Juni viele Schulen und Schulklassen bereits zusätzliche Aktivitäten geplant haben und es mitunter den Schulen schwerfällt, weitere, wenn auch finanziell geförderte Aktivitäten, durchzuführen. Zusätzlich war ein wesentlicher Fakter des Förderprogramms, dass für eine KlassenChallenge, eine Klasse einer anderen Schule eingebunden werden musste, was den organisatorischen Aufwand für die Klassenvorständin/den Klassenvorstand erhöht, und damit eine Einschränkung der Beteiligung verursacht hat.
Weiterführende Auswirkungen können aufgrund der lediglich einmonatigen Dauer des Förderprogramms nicht erhoben werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.