Vorhaben
BÜNDELUNG: Sonderrichtlinie Logistik-Förderung des BMK 2019-2023
Sonderrichtlinie zur Förderung von Umsetzungsvorhaben im Rahmen des Programms "Logistik-Förderung" GEBÜNDELT MIT DER Herstellung des Einvernehmens gem. §9 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln für den neu abgefassten Abwicklungsvertrag für das genehmigte Förderprogramm Logistikförderung für die Jahre 2021 bis 2023 sowie den anschließenden Auslaufzeitraum bis 31.12.2024
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -8.783
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung einer innovativen Mobilität von Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer sowie wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.
Beschreibung des Ziels
Mit der Setzung von Anreizen in Form eines Förderprogramms wird es für relevante Akteure der Transport- und Logistikbranche möglich, innovative Logistikkonzepte und Umsetzungsprojekte durchzuführen. Dabei liegt der Fokus auf eine intelligente Ergänzung bzw. Nutzung vorhandener Systeme, um aktuellen Herausforderungen (Fragmentierung von Sendungen, kleiner werdende Sendungsgrößen, flexible Zustellungssysteme, Distribution) entgegnen zu können. Aufgrund der Heterogenität der Förderprojekte ist eine ex-ante Quantifizierung von Zielwerten nicht durchgängig möglich, weshalb teilweise als Zielsetzung eine relative Verbesserung einer oder mehrerer Indikatoren festgelegt wird.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Platzierung beim Logistik Performance Index der World Bank [Platzierung]
Istwert
7Platzierung
Zielzustand
10Platzierung
Datenquelle: The International Bank for Reconstruction and Development/The World Bank, Connecting to Compete, Trade Logistics in an Uncertain Global Economy, The Logistics Performance Index and Its Indicators, 2023.
Einsparung von Treibhausgasen pro gefördertem Projekt [%]
Istwert
44,26%
Zielzustand
6,00%
Datenquelle: Angaben der Fördernehmer bei Projektabschluss
Unterstützung bei der Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze in der Logistikwirtschaft [Anzahl]
Istwert
31.938Anzahl
Zielzustand
2.000Anzahl
Datenquelle: Industriewissenschaftliches Institut, Logistik als volkswirtschaftlicher Multiplikator für den Wirtschaftsstandort Österreich, 2015. UND Economica GmbH, Die volkswirtschaftliche Bedeutung des österreichischen Logistiksektors, 2022.
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anreizförderung für die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gegenstand ist die Förderung von Studien im Bereich Güterverkehr und Logistik, die sich mit der Umsetzung konkreter Lösungsansätze befassen sowie die Umsetzung innovativer Güterverkehrs- und Logistikkonzepte im Sinne der Gestaltung eines effizienten Gesamtverkehrssystems unter den steigenden Anforderungen an Güterverkehr und Logistik. Jedenfalls müssen Vorhaben bereits das Stadium von Forschung & Entwicklung verlassen haben und konkret um- und einsetzbar sein.
Mit diesen Anreizmöglichkeiten können die für dieses Instrument angestrebten Beiträge zu diversen europäischen und nationalen Zielen im Energie-, Verkehrs- und Klimaschutzbereich erbracht werden. Darüber hinaus werden wichtige positive makroökonomische Effekte, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung der Standortattraktivität sowie Schaffung von nachhaltigen Güterverkehren und Logistik erwartet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Rahmen der Herstellung des Einvernehmens gem. §9 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln für den neu abgefassten Abwicklungsvertrag für das bereits 2019 genehmigte Förderprogramm Logistikförderung kam es 2021 durch die Bündelung der WFA zu Veränderungen im Finanzierungshaushalt für die Jahre 2021 bis 2023. Diese Änderungen stellen die vom BMF genehmigten Ansätze dar und lauten wie folgt (siehe auch WFA-Dokument):
2021:
Abwicklungskosten SCHIG: Aufw. (€) 70.000,00
Drittleisteraufwand: Aufw. (€) 20.000,00
2022:
Abwicklungskosten SCHIG: Aufw. (€) 70.000,00
Drittleisteraufwand: Aufw. (€) 20.000,00
2023:
Abwicklungskosten SCHIG: Aufw. (€) 70.000,00
Drittleisteraufwand: Aufw. (€) 20.000,00
Die tatsächlichen eingetretenen finanziellen Auswirkungen wurden in der Tabellenspalte „Ist“ vermerkt.
Der tatsächliche Transferaufwand lag bis auf das Jahr 2020 unter den ursprünglich veranschlagten Beträgen. Dieser Umstand resultierte aus mehreren spezifischen Faktoren:
Da es sich bei der Veröffentlichung im Jahr 2019 um ein neues Förderprogramm handelte, musste dieses zunächst in der Branche bei den adressierten Zielgruppen beworben und erklärt werden. Die Nachfrage erhöhte sich kontinuierlich bis in das Jahr 2020. Die Auswirkungen der globalen COVID19-Pandemie (2020–2023) führten schließlich bei vielen Unternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Engpässen, was in einem allgemeinen Rückgang der Nachfrage nach Förderprogrammen wie der Logistikförderung (= Umsetzungsschwerpunkt) und der Stornierung von Projekten mündete.
Zusätzlich war der kommunale Bereich aufgrund seiner Nicht-Förderfähigkeit vom Programm ausgeschlossen, was dazu führte, dass ein signifikanter Teil des prognostizierten Förderbedarfs ungenutzt blieb. Dieser Aspekt wurde für die Neugestaltung der Logistikförderung für den Zeitraum 2024 bis 2028 berücksichtigt, sodass dieser Bereich zukünftig einbezogen wird. Die Einbeziehung des kommunalen Bereiches und die sich daraus ergebenden Potentiale orientieren sich an aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, wobei insbesondere Initiativen wie EGUM und SULP – mit Schwerpunkt auf kommunalen Strukturen – als Vorbilder herangezogen werden. Diese Projekte fördern innovative Ansätze in der urbanen Mobilität und städtischen Infrastrukturentwicklung.
Schließlich war auch die Beurteilungsmethodik der hochqualifizierten Fachjury ein entscheidender Faktor. Durch deren sorgfältige Prüfung und Bewertung der eingereichten Projektkosten wurde eine effiziente und verantwortungsvolle Mittelverwendung gewährleistet. Diese Faktoren trugen insgesamt zu einer geringeren Ausschöpfung des prognostizierten Budgets bei, beeinträchtigten aber erfreulicherweise die Zielerreichung des Vorhabens nicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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