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Ressort - Untergliederung 06

Rechnungshof

UG 06 - Rechnungshof

2025

Leitbild der Untergliederung

Die Kernaufgabe des Rechnungshofes ist das Prüfen und Beraten. Der Rechnungshof überprüft als unabhängiges Organ der externen öffentlichen Finanzkontrolle die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden, der Sozialversicherungsträger, der Kammern und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger. Unter Gebarung versteht man alle Handlungen der prüfungsunterworfenen Rechtsträger, die finanzielle oder vermögensrelevante Auswirkungen haben. Der Rechnungshof überprüft im Rahmen seiner Gebarungsüberprüfungen insbesondere, ob die Ressourcen ordnungsgemäß, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden und zeigt Schwachstellen und Verbesserungspotenziale auf. Er trägt dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Einrichtungen zu stärken, Transparenz über den Einsatz der öffentlichen Mittel zu schaffen und damit Effizienz und Effektivität im öffentlichen Bereich zu steigern. Er schafft so einen wesentlichen Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft. Er strebt den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel im Sinn einer leistungsfähigen, zeitgemäßen und zukunftstauglichen Verwaltung an.

Wirkungsziele 2025

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Zufriedenheit der Abgeordneten des Nationalrates und der Landtage mit der Beratungsleistung durch den Rechnungshof sowie mit der Aktualität der Themen und der Verständlichkeit der Berichte

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen (Nachfrageverfahren; ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (zwei bis drei Jahre nach Berichtsveröffentlichung)

Veröffentlichte Berichte zum Prüfungsschwerpunkt

Veröffentlichte Berichte zu Querschnittsprüfungen

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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