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Vorhaben

SRL Abfederung der Krise im Agrarsektor (Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024)

Sonderrichtlinie zur Abfederung von anhaltenden Auswirkungen der derzeitigen Krise und Herausforderungen im Agrarsektor

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2024

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024

Nettoergebnis in Tsd. €: -50.007

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Durch die derzeitige Krise und Herausforderungen im Agrarsektor kommt es zu anhaltenden erhöhten Produktionskosten (beispielsweise Treibstoff, Dünge-, Pflanzenschutz-, Futtermittel) die nicht vollständig über Marktpreise ausgeglichen werden können und sich damit wirtschaftlich negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe auswirken.

Gemäß der Studie der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen „Monetäre Auswirkung der Teuerung auf Vorleistungspositionen und Bruttoanlageinvestitionen“ (zuletzt aktualisiert für das Jahr 2024) beträgt die monatliche Teuerung bei Energie, Dünge- und Futtermittel im Jahr 2024 gegenüber 2021 ca. 27 Millionen Euro (Jahressumme 323 Millionen Euro). Die Kosten für die gesamten Vorleistungen der Landwirtschaft sind für diesen Zeitraum auf monatlich ca. 67 Millionen Euro (Jahressumme 804 Millionen Euro) angestiegen. Der Agrarpreisindex für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder liegt im 1. Quartal 2024 deutlich unter jenen für Energie-, Dünge- und Futtermittel.

Darüber hinaus sind bestimmte sektorspezifische Merkmale zu berücksichtigen, so die Abhängigkeit von den jährlichen Wachstumsperioden und Erntezyklen, Wetterschwankungen sowie die Notwendigkeit, Inputs wie Düngemittel in einer Zeit besonders hoher Preise zu erwerben, während die damit produzierten Erzeugnisse zu den unter Druck geratenen derzeitigen Preisen verkauft werden müssen.
Da alle Sektoren der Landwirtschaft von der anhaltenden Krise betroffen sind, soll die Förderung allen landwirtschaftlichen Betrieben, die Flächen bewirtschaften, zugutekommen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Bodenbewirtschaftungsbeitrag ist eine national finanzierte Förderungsmaßnahme zur Abfederung der zusätzlichen Kostenbelastung durch die seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetretenen Mehraufwendungen für Betriebsmittel, die sich negativ auf die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auswirken. Ziel ist, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz der akuten Verteuerung die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen. Die Maßnahme trägt damit zu den Zielen gem. § 1 des Landwirtschaftsgesetztes 1992 sowie zum Ziel der österreichischen Bundesregierung – einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und einem hohem Selbstversorgungsgrad – gemäß Regierungsprogramm 2020-2024 (S. 106) bei. Dadurch wird auch ein Beitrag zum SDG Ziel 2.3 – die landwirtschaftliche Produktivität und das Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten zu verdoppeln und einen sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Produktionsmitteln zu ermöglichen, geleistet.

Ein Zusammenhang mit den mittelfristigen Strategien der Europäischen Union ist wie folgt gegeben: Die Förderung wird beihilferechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt (Amtsblatt der Europäischen Kommission 2023/C 101).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abfederung der anhaltenden Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs, um die Bodenbewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe weiter zu gewährleisten

Beschreibung des Ziels

Ziel ist es, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz der anhaltenden Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs (Teuerung von Treibstoff, Dünge-, Pflanzenschutz-, Futtermittel) die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beihilfefähige landwirtschaftliche Betriebe [Anzahl]

Istwert

104.370

Anzahl

Zielzustand

107.150

Anzahl

Datenquelle: AMA


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zuschuss

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung anhaltender Auswirkungen der derzeitigen Krise und Herausforderungen im Agrarsektor infolge des Russland-Ukraine-Kriegs. Anspruchsberechtigt sind alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die im Jahr 2024 einen Mehrfachantrag (MFA) abgegeben haben. Bei Almen erhält die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter die Zahlung.

Über den Mehrfachantrag werden von den österreichischen Landwirtinnen und Landwirten jährlich bis zum 15. April die flächen- und tierbezogenen Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beantragt. Dazu gehören insbesondere die Direktzahlungen, Förderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Der Mehrfachantrag kann selbstständig durch die Landwirtinnen und Landwirte oder mit Unterstützung der zuständigen Bezirksbauernkammer gestellt werden. Die inhaltliche Beurteilung des Antrags erfolgt durch die Agrarmarkt Austria. Erfüllen die Landwirtinnen und Landwirte die jeweils geltenden europäischen und nationalen Fördervoraussetzungen, werden die beantragten Fördermittel im betreffenden Haushaltsjahr ausgezahlt. Bei Nichteinhaltung kommt es zu Kürzungen bzw. Sanktionierungen.

Der Zuschuss besteht aus flächenbezogenen Förderbeträgen je Bewirtschaftungseinheit in EUR/ha. Der Zuschuss muss mindestens EUR 20 betragen. Darunterliegende Förderbeträge werden nicht berücksichtigt.

Förderungsabwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria im Namen und auf Rechnung des Bundes. Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Begünstigten als auch für die Agrarmarkt Austria möglichst gering zu halten, wird die Förderung basierend auf den mit dem Mehrfachantrag für das Antragsjahr 2024 beantragten und beihilfefähigen Flächen ermittelt.

Die Förderung wird beihilferechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt. Durch die Gewährung der Förderung auf Grundlage dieser Sonderrichtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 2.1 des Befristeten Krisenrahmens in Höhe von EUR 280.000 kommen. Alle bis dahin nach dem Abschnitt 2.1 des Befristeten Krisenrahmens gewährten Förderungen sind zu berücksichtigen.

Die Genehmigung der Förderung hat bis spätestens 31.12.24 zu erfolgen bzw. im Falle einer allfälligen Verlängerung des befristeten Krisenrahmens bis spätestens zu jenem Zeitpunkt, der laut befristeten Krisenrahmen für die Zulässigkeit der Beihilfe maßgeblich ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2024 - 2025
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-50.007

Tsd. Euro

Plan

-50.007

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.007

Tsd. Euro

Plan

50.007

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50.007

Tsd. Euro

Plan

-50.007

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.007

Tsd. Euro

Plan

50.007

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Dezember 2024 kamen 49.940.479,74 Euro zur Auszahlung. Dabei handelt es sich um einen Transferaufwand im Einvernehmen mit dem BMF.
Die Personalaufwendungen werden gem. BFG/BRRG im DB 42.04.01.00 verrechnet und bedeckt. Es wurden 5 Vollbeschäftigungsäquivalente und 2 Sachaufwände angegeben. Eine Vollarbeitskraft (v1/2) ist mit den umfangreichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der „Sonderrichtlinie Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024“ im Jahr 2024 im Ausmaß von 25 Arbeitstagen beschäftigt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Betriebe haben im Durchschnitt 478,48 Euro an Förderung aus der SRL Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024 erhalten.

Gesamtbeurteilung

Gezielte finanzielle und mit wenig bürokratischem Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe verbundene Unterstützung ist in Zeiten multipler Krisen ein wichtiges Zeichen für die heimische Landwirtschaft. Die Auszahlung des Bodenbewirtschaftungsbeitrages im Dezember 2024 war eine von mehreren Entlastungsmaßnahmen, mit denen die landwirtschaftlichen Betriebe gezielt unterstützt wurden. Ziel aller Maßnahmen ist es, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz diverser exogener Herausforderungen die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen.

Der Zuschuss besteht aus flächenbezogenen Förderbeträgen je Bewirtschaftungseinheit in EUR/ha. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheit wird aus dem MFA 2024 herangezogen und beträgt für Ackerflächen 18,5 EUR/ha, Zuschlag für Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren 14,3 EUR/ha, Zuschlag für Feldfutterbau 10,6 EUR/ha, Dauerkulturen 52,1 EUR/ha, Mähwiesen-, weide mit mind. 2 Nutzungen 24,4 EUR/ha, Einmähdige Wiesen, Kulturweiden 10,3 EUR/ha, Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen und Grünlandbrache 3,2 EUR/ha. Der Zuschuss muss mindestens EUR 20 betragen. Darunterliegende Förderbeträge werden nicht berücksichtigt.

Die Antragstellung erfolgt in Form eines automatisierten Antrages, so blieb der Verwaltungsaufwand für die Betriebe gering. Die Abwicklung seitens der Agrarmarkt Austria (AMA) als Zahlstelle für den Bund ist planmäßig verlaufen.

Die Förderung wird beihilferechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt. Durch die Gewährung der Förderung auf Grundlage dieser Sonderrichtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 2.1 des Befristeten Krisenrahmens in Höhe von EUR 250.000 bzw. EUR 300.000 für Betriebe der Aquakultur und Fischerei kommen. Förderungen gemäß Sonderrichtlinie Teuerungsausgleich Landwirtschaft sind entsprechend zu berücksichtigen.

Insgesamt wurden 49.939.217,90 Euro an 104.370 Betriebe ausgezahlt. Die Differenz zwischen festgelegten und ausgezahlten Mitteln in Höhe von rund 61.000 Euro sind zum einen auf die angesetzte Modell-Parameter zurückzuführen.

Der Zielwert von 107.150 Betrieben wurde damit zur Gänze erreicht.
Im Durchschnitt hat jeder Betrieb 478,48 Euro erhalten. Dies ist ein Beitrag zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten.

Ergänzung:
Die Budgetmittel wurden auf 50 Mio. € geschätzt. Die tatsächliche Inanspruchnahme der zugesicherten Mittel war erst im Nachhinein errechenbar, da sie abhängig von den Anträgen waren, die tatsächlich gestellt wurden. Die Trefferquote war aber sehr gut im Vergleich zum temp. Agrardiesel.

Die Differenz beträgt 0,12 Prozent und ist aus Sicht des BMLUK vernachlässigbar.

Grundsätzlich werden die entsprechenden Daten seitens der BAB laufend erhoben. Im Bedarfsfall greift das BMLUK auf diese Daten zurück, sieht aber aus Gründen der Effizienz diesbezüglich derzeit keine Notwendigkeit.

Als Grundlage für die Gestaltung der Maßnahme wurde auf Daten der BAB zurückgegriffen. Diese wurden in Form einer Expertise dem BMLUK zur Verfügung gestellt. Die Formulierung BAB-Studie ist nicht korrekt und wurde missverständlich in die Evaluierung aufgenommen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen