KENNZAHL
Verfahren der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
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Seit Juli 2017 ist die Volksanwaltschaft auch mit Fragen der Entschädigung von Heimopfern betraut und unterstützt Betroffene bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Zu diesem Zweck wurde eine unabhängige Rentenkommission eingerichtet, die als übergeordnete Stelle gemäß dem Heimopferrentengesetz tätig wird. Seit ihrer Einrichtung sind rund 4.500 Anträge von Personen eingelangt, die bislang keine Entschädigungsleistungen erhalten haben. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 479 Anträge auf Heimopferrente an die Volksanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet. Rund 45 % der Anträge wurden von Frauen und 55 % von Männern gestellt. Hier gibt es statistisch keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr. Mehr als verdoppelt hat sich die Anzahl jener Anträge, die von einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung eingebracht wurden. Im Jahr 2025 waren das 35 Anträge, 2024 nur 15. Viele davon betrafen die seinerzeitige Nervenheilanstalt Gugging. Die Antragstellenden sind in der Regel nonverbal, d.h. nicht in der Lage, eigene Angaben zu ihrer Unterbringung im Rahmen eines Clearinggesprächs zu machen. Rund ein Fünftel der Anträge auf Heimopferrente (96) stellten Opfer von Gewalt in ehemaligen „Taubstummenanstalten“. Die Volksanwaltschaft beauftragte 30 Psychologinnen und Psychologen, die 2025 mit den Antragstellerinnen und Antragstellern 305 Berichte erstellten. 70 dieser Clearingberichte bezogen sich dabei auf Erzählungen aus ehemaligen Taubstummenanstalten. Wie bereits in den Vorjahren berichtet, ist für die Clearinggespräche mit gehörlosen Personen eine Gebärdensprachdolmetscherin bzw. ein Gebärdensprachdolmetscher notwendig. Die Volksanwaltschaft beauftragte 2025 insgesamt acht Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher. In über 200 telefonischen und rund 40 schriftlichen Anfragen wandten sich Betroffene mit Beschwerden oder Fragen zur Heimopferrente an die Volksanwaltschaft.
Die Rentenkommission der Volksanwaltschaft trat im Jahr 2025 insgesamt sechs Mal zusammen und befasste sich mit 334 Fällen. Nach sorgfältiger Prüfung beschloss sie 308 positive und 26 negative Empfehlungen.
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.