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KENNZAHL

Verfahren nach dem Heimopferrentengesetz

Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Seit Juli 2017 ist bei der Volksanwaltschaft eine unabhängige Rentenkommission eingerichtet, die mit Anträgen auf Zuerkennung einer Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz befasst ist. Sie ist für jene Personen zuständig, die noch nicht als Gewaltopfer anerkannt wurden und zwischen 1945 und 1999 in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt Gewalt erlitten haben. Gleiches gilt für Personen, die in einer privaten Einrichtung Opfer eines Gewaltakts wurden, sofern die Zuweisung durch einen Jugendwohlfahrtsträger erfolgt ist. Aufgrund der Altersstruktur der Beschwerdeberechtigten bzw. der Beschwerdelegitimation kann mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz gerechnet werden.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 560 Anträge auf Heimopferrente (2023: 661) an die Volksanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet. Das sind rund 15 % weniger als im Jahr 2023. Dabei stellten gehörlose Personen 169 Anträge (2023: 288). 97 Anträge richteten Antragstellende direkt an die Volksanwaltschaft, die sie an die jeweiligen Entscheidungsträger weiterleitete. 61 der von der Volksanwaltschaft weitergeleiteten Anträge waren sogenannte Leistungsanträge; 36 Personen begehrten die Feststellung der Leistung.
Frauen stellten rund 44 % der Anträge (2023: 47 %) und Männer 56 % (2023: 53 %). Demnach haben Anträge von Männern um drei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. 15 Personen zogen den Antrag auf Heimopferrente zurück. Vier Verfahren wurden ohne Erledigung beendet, da die Antragstellenden nicht am Verfahren mitwirkten. 66 Verfahren wurden durch die Zahlung einer pauschalierten Entschädigungsleistung durch einen Heim- oder Kinder- und Jugendhilfeträger abgeschlossen. In insgesamt 212 telefonischen und 44 schriftlichen Anfragen wandten sich Betroffene mit Beschwerden oder Fragen zur Heimopferrente an die Volksanwaltschaft. 2024 trat die Rentenkommission in zehn Sitzungen zusammen und befasste sich mit 505 Fällen. Nach sorgfältiger Prüfung beschloss sie 485 positive und 19 negative Empfehlungen. Ein Fall wurde durch die Gewährung einer Pauschalentschädigung abgeschlossen, weshalb keine Empfehlung mehr ausgesprochen wurde. 31 Psychologinnen und Psychologen, die bei gehörlosen Antragstellenden von zwölf Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern unterstützt wurden, erstellten 2024 mit den Antragstellerinnen und Antragstellern 477 Berichte. 190 Clearingberichte bezogen sich dabei auf Erzählungen aus ehemaligen „Taubstummenanstalten“.
Der Anteil an Betroffenen aus ehemaligen „Taubstummenanstalten“ (rund 30 %) und an Betroffenen aus Einrichtungen der Gemeinde Wien (rund 21 %) ist nach wie vor hoch. Aber weder der Bund noch die Gemeinde Wien zahlten 2024 pauschalierte Entschädigungen aus.


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.