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KENNZAHL

Verfahren nach dem Heimopferrentengesetz

Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

2023 wurden insgesamt 661 Anträge auf Heimopferrente (2022: 512) an die Volksanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet. Das entspricht einer fast 30-prozentigen Steigerung. 109 Anträge richteten Antragstellende direkt an die Volksanwaltschaft, die dann an die Entscheidungsträger weitergeleitet wurden. 47 % der Anträge wurden von Frauen (2022: 44 %) und 53 % (2022: 56 %) von Männern gestellt. Auffällig ist die steigende Anzahl von Anträgen, denen Gewalt in ehemaligen „Taubstummenanstalten‟ zugrunde liegt. 2023 wurden 287 Anträge mit Angaben zu Gewalt in diesen Einrichtungen eingebracht (2022: 194). Darüber hinaus wandten sich rund 90 Personen mit Beschwerden oder Fragen zur Heimopferrente schriftlich an die Volksanwaltschaft und 130 telefonisch. Die Rentenkommission befasste sich in acht Sitzungen mit 367 Fällen. Nach sorgfältiger Prüfung beschloss sie 345 positive und 22 negative Empfehlungen. Ein Fall wurde durch die Gewährung einer Pauschalentschädigung abgeschlossen, daher wurde keine Empfehlung mehr ausgesprochen. 25 Psychologinnen und Psychologen erstellten im Jahr 2023 mit den Antragstellerinnen und Antragstellern 409 Berichte. In den Anträgen wurden häufig „Taubstummenanstalten‟ und Heime der Gemeinde Wien als Orte der Gewalt genannt. Weder der Bund noch die Gemeinde Wien zahlen pauschalierte Entschädigungen aus. In den anderen Bundesländern kann man nach wie vor pauschalierte Entschädigungszahlungen beantragen.


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.