Vorhaben
Förderung von Mobilitäten für Schulveranstaltungen zum Besuch in KZ-Gedenkstätten
Mauthausenfonds
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2023
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.355
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der Besuche von Schulklassen in KZ-Gedenkstätten
Beschreibung des Ziels
Mit dieser Förderung soll Schulklassen der Besuch der KZ Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk erleichtert und vor allem angeregt werden, um eine nachhaltige und möglichst frühe Auseinandersetzung mit der historischen Verantwortung unserer Gesellschaft anzubahnen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Schulklassen die KZ-Gedenkstätten besucht haben [Anzahl]
Istwert
2.939Anzahl
Zielzustand
3.600Anzahl
Datenquelle: Übermittelte Daten OeAD Kalenderjahr 2025
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Besuchen von KZ-Gedenkstätten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Refundierung von nachgewiesenen Kosten des Besuchs der KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der KZ-Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen Wirkungsfolgenabschätzung wurde für den Zeitraum 2023 bis 2027 von Gesamtaufwendungen in Höhe von EUR 5.238.000 ausgegangen. Diese Kalkulation basierte auf der Annahme, dass jährlich rund 3.600 Schulklassen das Angebot eines geförderten Besuchs einer KZ-Gedenkstätte oder eines anderen Erinnerungs- und Lernortes in Anspruch nehmen. Je nach Reisedistanz war ein Kostenersatz zwischen EUR 250 und EUR 500 pro Schulklasse vorgesehen.
Die Planung bezog sich zunächst auf alle Schulklassen der 8. Schulstufe, da in den Lehrplänen inhaltliche Bezüge zu den Themen der KZ-Gedenkstätten und Erinnerungsorte vorgesehen sind und diese Schulstufe daher als primäre Zielgruppe definiert wurde.
Die Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Mittelabfluss ist darauf zurückzuführen, dass das Förderangebot nicht von allen vorgesehenen 3.600 Schulklassen der 8. Schulstufe in Anspruch genommen wurde. Dies liegt auch u.a. daran, dass nicht alle Lehrpersonen einen Gedenkstätten-Besuch in der 8.SST einplanen bzw. auch nicht immer alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse an einer Schulveranstaltung teilnahmen. Besonders der Anteil an Einreichungen von AHS-Schulklassen war vergleichsweise gering. In anderen Fällen lagen manchmal sehr kurze Anfahrtswege vor und es fielen daher zu geringe Kosten an. Zudem verfügten einzelne geförderte Gedenkstätten und Erinnerungsorte aufgrund ihres jeweiligen Regelbetriebs nicht über ausreichende Kapazitäten, um eine derart hohe Anzahl an Schulklassen zusätzlich betreuen zu können.
Im Rahmen der Sonderrichtlinie können die Schulstufen, welche eine Förderung erhalten, jährlich vom Bildungsministerium festgelegt werden. Eine Erweiterung über die ursprünglich geförderte 8. Schulstufe hinaus, erfolgte entsprechend der Inhalte in den Lehrplänen ab dem SJ 2025/2026. Seitdem können auch Schulklassen der 11. Schulstufe einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen. Damit hat sich bereits und wird sich auch zukünftig die Anzahl der geförderten Schulklassenbesuche erhöhen.
Mit der mit dem BMF aktuell geplanten Novellierung der Sonderrichtlinie ist die Aufnahme von weiteren Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Österreich vorgesehen. Darüber hinaus wird auch die KZ-Gedenkstätte Dachau in Deutschland in das Förderprogramm aufgenommen. Gerade für die westlichen Bundesländer Vorarlberg und Tirol liegt ein Besuch in der KZ-Gedenkstätte Dachau geografisch näher als andere Gedenkorte. Dadurch ändern sich ebenfalls die strukturellen Rahmenbedingungen der Maßnahme insofern, als das Angebot ausgeweitet und die Inanspruchnahme künftig erleichtert wird und somit zukünftig eine höhere Anzahl an Besuchen von Schulklassen gefördert werden kann.
Die Zielerreichung der Maßnahme erfolgte insgesamt mit einem minimalen Mitteleinsatz, da ausschließlich eine Kostendeckung für Anreise, Eintritt und pädagogische Vermittlungsleistungen vorgesehen ist. Insbesondere bei den Fahrtkosten wird auf die Wahl möglichst kosteneffizienter Transportvarianten geachtet. Dadurch wird eine wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung sichergestellt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Der Mobilitätszuschuss leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kompetenzen und Entfaltung junger Menschen, welche auch in die Gesellschaft hineinwirken. Der Besuch von KZ-Gedenkstätten und vergleichbaren Erinnerungsorten fördert die Auseinandersetzung mit der Geschichte von Nationalsozialismus, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen und stärkt dadurch das Verständnis für demokratische Grundwerte, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus sowie die Verantwortung des Einzelnen in einer demokratischen Gesellschaft. Durch die begleiteten Vermittlungsprogramme werden historisches Lernen, kritisches Denken und Reflexionsfähigkeit gezielt unterstützt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.