Vorhaben
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Ernst Mach-Stipendien - Ukraine 2024-26"
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Ernst Mach-Stipendien - Ukraine 2024-26"
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2024
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: "Ukraine Hilfe"
Beschreibung des Ziels
Bei der Ukraine Hilfe stehen die Unterstützung beim Abschluss bzw. bei der Fortsetzung des bereits in Österreich begonnenen Studiums sowie die Aufnahme eines Hochschulstudiums im Vordergrund. Damit soll schon jetzt der spätere Wiederaufbau in der Ukraine unterstützt und eine „Lost Generation“ durch persönliche Qualifizierung vermieden werden.
• Förderung des durch den Krieg in der Ukraine brachliegenden Humankapitals
• Ausbildung bis zum ersten Studienabschluss in Österreich zur Erleichterung des Einstiegs in den
Arbeitsmarkt
• Berufsqualifikation
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Geförderte Einzelpersonen [Anzahl]
Istwert
360Anzahl
Zielzustand
0Anzahl
Datenquelle: OeAD Data Warehouse 19.11.2025
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vergabe von Stipendien an Staatsangehörige der Ukraine
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
1. Durch die Erlassung der Sonderrichtlinie „Ernst Mach-Stipendium UKRAINE“ wird es möglich, Stipendien an folgende Zielgruppen zu vergeben:
a) Studierende aus der Ukraine, die in Österreich studieren und die finanzielle Unterstützung aus der Heimat verloren haben
b) Studierende aus der Ukraine, die ihr Studium wegen des Krieges dort nicht mehr fortsetzen können
c) Studierende aus der Ukraine, die ihr Studium wegen des Krieges dort nicht beginnen können
2. Erlassung einer zielgruppenspezifischen Stipendienausschreibung
3. Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
4. Monitoring über die Vergabe der Förderungsmittel
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Erstellung dieser Sonderrichtlinie hat per se noch keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungsträger. Die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) dem OeAD zur Verfügung gestellt und in der dazugehörigen WFA dargestellt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.