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Vorhaben

Sonderrichtlinie "Internationalisierung" 2024-26

Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Maßnahmen zur Internationalisierung 2024- 26"

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2024

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Exzellente Forschung kann nur im internationalen Austausch entstehen. Daher ist die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung, damit Österreich auch in Zukunft als Forschungsnation global attraktiv bleibt, und österreichische Einrichtungen Spitzenleistungen erbringen können. Dazu gehören Kooperationsmöglichkeiten mit den besten FTI-Nationen der Welt, aber auch mit weniger entwickelten Ländern, wo Forschung zur Lösung konkreter Probleme beiträgt und damit Migrationsursachen bekämpft.

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (damals BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung) führt dazu spezifische Vernetzungsinitiativen und Kooperationsprogramme mit Regionen von strategischer Relevanz für Österreich durch. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur internationalen Vernetzung und Zusammenarbeit insbesondere junger Forschender, und tragen zur Steigerung der Exzellenz österreichischer Forschungs- und Hochschuleinrichtungen, sowie zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030 bei.

Mit der gegenständlichen Sonderrichtlinie soll der Ausbau der wissenschaftlichen Kooperation mit für Österreich relevanten Ländern und Regionen unterstützt werden. In Folge sollen damit Anträge bei nationalen, europäischen oder internationalen Förderungsprogrammen (wie z.B. des FWF, der FFG, der EU (Horizon Europe, ERASMUS+, Strukturfonds), etc.) vorbereitet und stimuliert werden, um die so entstandenen wissenschaftlichen Kooperationen auf ein international sichtbares Niveau zu heben.
Diese Kooperationsprojekte bilden somit den ersten Schritt für den Aufbau von langfristigen internationalen Kooperationsbeziehungen im Bereich der Forschung.

Die Vergabe der Förderungsmittel soll den Vorgaben der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) entsprechen.

Die Erstellung dieser Sonderrichtlinie hat per se noch keine finanzielle Auswirkungen auf den Bund. Die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) dem OeAD zur Verfügung gestellt und in der dazugehörigen WFA dargestellt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben trägt zur Umsetzung der FTI-Strategie 2030 bei und lässt sich dem Handlungsfeld 1 (Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken) sowie dem Handlungsfeld 3 (Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen) zuordnen. Die Umsetzung der FTI-Strategie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), auf Basis dessen die Bundesregierung im Drei-Jahres-Abstand einen Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) beschließt. Gemäß FTI-Pakt 2024-26 sind eine auf Internationalität ausgerichtete Lehre und Forschung wesentliche Eckpfeiler für wissenschaftliche Exzellenz und Voraussetzung für eine erfolgreiche Positionierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Verstärkte Internationalisierung ist der Schlüssel zum Erfolg, um sich in Zukunft als Hochschulstandort Österreich global zunehmend sichtbarer zu positionieren. In diesem Sinne lässt sich das Vorhaben zu folgenden strategischen Schwerpunkten bzw. Maßnahmen zur Zielerreichung gemäß FTI-Pakt 2024-26 zuordnen:
1.1.3 Internationalisierung fördern und strategisch ausrichten
1.3.1. Humanressourcen entwickeln und fördern
1.3.2. Internationale Perspektiven von Forschenden und Studierenden unterstützen
In diesem Sinne trägt das Vorhaben zum SDG-Ziel 9 „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ausbau der Internationalisierung

Beschreibung des Ziels

• Nachhaltiger Aufbau von Kooperationen österreichischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in für Österreich relevanten Ländern und Regionen.
• Stimulierung der internationalen Vernetzung österreichischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
• Internationale Vernetzung insbesondere junger Forschender und Aufbau nachhaltiger internationaler Kontakte
• Erschließung von neuen Feldern (regional und/oder thematisch) im Bereich der Internationalisierung der Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie der Nachwuchsförderung durch die Initiierung von zusätzlichen Kooperationen für Österreich.
• Entwicklungsforschung: Beitrag zur Lösung lokal und global relevanter Problemstellungen und damit zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) durch Forschungskooperationen mit Ländern der Kategorien „Least Developed Countries“, „Other Low Income Countries“, sowie „Lower Middle Income Countries and Territories“ (außer Indien) der aktuellen DAC Liste der OECD leisten.
• Gemeinsame Publikationen und Einreichungen der Fördernehmenden in nationalen, europäischen und internationalen Förderungsprogrammen („Folgeprojekte“)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Projekte [Anzahl]

Istwert

542

Anzahl

Zielzustand

622

Anzahl

Datenquelle: OeAD Data Warehouse 19.11.2025


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Aktivitäten für internationale Kooperation und Vernetzung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Erlassung einer Sonderrichtlinie für Maßnahmen zur Internationalisierung
– Erlassung von zielgruppenspezifischen Förderungsausschreibungen
– Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
– Entscheidung über die Vergabe der Förderungsmittel
– Evaluierung der Programme und Abläufe

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2024 - 2025
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

Ist

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Plan

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Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Werkleistungen

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Tsd. Euro

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Betrieblicher Sachaufwand

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Tsd. Euro

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0

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Erstellung dieser Sonderrichtlinie hat per se noch keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger. Die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) dem OeAD zur Verfügung gestellt und in der dazugehörigen WFA dargestellt.

Gesamtbeurteilung

Im Rahmen der Sonderrichtlinie Internationalisierung werden Anbahnungen und Durchführungen von Kooperationsprojekten geregelt. Konkret heißt das:
• Austausch von Studierenden, Lehrenden und Forschenden, um die Stärken der jeweils anderen Seite nützen zu können (Famulaturen, Praktika, Auslandssemester, Sommerschulen, Forschungsaufenthalte, Gastprofessuren);
• Gemeinsame Forschungsvorhaben, die in vielen Fällen in gemeinsamen Publikationen oder Anträgen bei nationalen, europäischen oder internationalen Förderungsprogrammen (wie z.B. des FWF, der FFG, der EU (Horizon Europe, ERASMUS+, Strukturfonds), etc.) münden;
• Erschließung von neuen Feldern (regional und/oder thematisch) im Bereich der Internationalisierung der Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie der Nachwuchsförderung durch die Initiierung von zusätzlichen Kooperationen für Österreich
Diese Förderungen dienen der intensiven Vernetzung der österreichischen Hochschuleinrichtungen des tertiären Sektors mit Institutionen in jenen Ländern, die vom BMFWF mittels Erlasses definiert werden. Dazu zählen die Hochschulnetzwerke Africa-UniNet, ASEA-Uninet (ASEAN-European Academic University Network) und Eurasia-Pacific Uninet, deren Ziel es ist, Forschungs- und Lehraktivitäten zwischen österreichischen Hochschuleinrichtungen und Partnerinstitutionen in Europa, Südostasien, Zentral-, Ostasien und im pazifischen Raum zu fördern. Die Netzwerke genießen in ihren Zielregionen über einen sehr guten Ruf und tragen damit wesentlich zur internationalen Vernetzung der österreichischen Hochschuleinrichtungen bei. Darüber hinaus werden auf Grundlage bilateraler Abkommen Förderungen im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ-Förderungen) vergeben.
Mit den im Rahmen der Sonderrichtlinie Internationalisierung umgesetzten Programmen konnten folgende Ziele erreicht werden:
• Stimulierung der internationalen Forschungskooperation,
• der Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften und
• die Steigerung des Anteils junger und weiblicher Forschender in internationalen Forschungsprojektkonsortien
Erfreulich ist, dass nach der Covid-19-Pandemie die Zahlen der geförderten Projekte wieder gestiegen sind und ein vermehrtes Interesse an den in dieser Sonderrichtlinie geregelten internationalen Programmen festzustellen ist.
Aufgrund der Vorgabe des BMF wurden im Rahmen des WTZ keine weiteren Projekte mit den Ländern Slowakei, Tschechien und Ungarn ausgeschrieben, da es mit diesen Ländern die Aktionen Österreich – Slowakei, Österreich – Tschechien bzw. Österreich – Ungarn gibt. Der Zielwert von 622 Projekten wurde infolge der Einschränkung nicht erreicht; tatsächlich wurden 542 Projekte gefördert.


Verbesserungspotentiale

Für eine allfällige Verlängerung der Sonderrichtlinie ist eine Evaluierung im Jahr 2026 durchzuführen. Verbesserungspotenziale bestehen derzeit nicht und könnten sich allenfalls aus den Ergebnissen dieser Evaluierung ergeben.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen