Das Integrationsgesetz 2017 (IntG) normiert in § 2 Abs. 2 als wesentliche Zielbestimmung, dass Österreichs liberales und demokratisches Staatswesen auf Werten und Prinzipien beruht, die nicht zur Disposition stehen. Diese identitätsbildende Prägung der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung ist zu respektieren. Werte- und Orientierungskurse sind im Rahmen des IntG gesetzlich verankert worden und für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr verpflichtend zu absolvieren. Dies vor allem deshalb, da Flüchtlinge, insbesondere aus Kulturkreisen mit wesentlich unterschiedlichen Werteauffassungen als die in Österreich geltenden, mit unseren herrschenden Grundregeln für ein friedliches Zusammenleben frühzeitig vertraut gemacht werden müssen. Vertiefende Integrationskurse, Seminare und Sprechstunden mit Expertinnen und Experten sowie Praxistage des ÖIF ergänzen dieses Angebot. Die angestrebten Zielzustände der Jahre 2022 und 2023 konnten im Gegensatz zu jenen der Jahren 2020 und 2021 aufgrund der damals geltenden COVID-19-Beschränkungen und der dadurch äußerst eingeschränkten Möglichkeit der Abhaltung von Präsenzkursen mit starker Reduktion der Kapazitäten nach der Wiederaufnahme des Kursbetriebs durch Mindestabstand und geringer Teilnehmenden-Zahl pro Kurs, überplanmäßig erreicht werden – dies bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Kurse von acht auf 24 Stunden (3 Tage). Die Erfüllung des Ziels 2022 um mehr als 100 % ergibt sich aus einem Kalendereffekt, da der Zeitpunkt der Statuszuerkennung und jener der Teilnahme am Werte- und Orientierungskurs in unterschiedliche Kalenderjahre fallen können sowie dem Nachholeffekt aus den COVID-19-Beschränkungen im Jahr 2021, dem Ausbau der Kapazitäten hinsichtlich Raumgrößen und Teilnehmenden-Zahl pro Kurs, einer Planungssicherheit und maximaler Ausschöpfung der vorhandenen Ressourcen aufgrund von Erfahrungswerten aus den Vorjahren und laufender ÖIF-interne Qualitätssicherung und Kontrolle sämtlicher Arbeitsprozesse im Sinne der Stabilität und Steigerung der Kurszahlen.
Quelle
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - Indikatorenbericht zu den WOK; Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres – Asylberechtigte Menschen (rechtskräftig positiv bzw. subsidiärer Schutz)
Berechnungsmethode
Absolvierte Werte- und Orientierungskurse (WOK) im Verhältnis zu Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigungen aus dem Vorjahr