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KENNZAHL

Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten

Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Hinsichtlich der Beschäftigungssituation von begünstigten Behinderten ist anzumerken, dass über 65 % der begünstigten Behinderten in der Altersgruppe 50+ zu verorten sind (die – wie auch Menschen ohne Behinderungen – u. a. aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsmarktes eine geringere Beschäftigungsquote aufweist). Die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt erschweren auch die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es kann angenommen werden, dass sich auch 2021 die Situation nicht maßgeblich verbessern wird. Seitens des BMSGPK werden Maßnahmen, wie etwa durch die Ausdehnung der Lohnförderungen (z. B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Gleichzeitig wurden 2020 Lohnförderungen temporär erhöht, um Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung zu halten. Zudem startete 2020 das NEBA-Betriebsservice mit seinem unternehmenszentrierten Fokus, um Betriebe bei der Schaffung/Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf unterschiedlichen Ebenen (organisatorisch, strukturell) zu unterstützen.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis von begünstigten Behinderten (d.s. österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zur Gesamtzahl der begünstigten Behinderten