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KENNZAHL

Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten

2019
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Hinsichtlich der Beschäftigungssituation von begünstigten Behinderten ist anzumerken, dass es in den letzten 10 Jahren einen Zuwachs von 58,2 % bei den begünstigten Behinderten in der Altersgruppe 50+ (die – wie auch Menschen ohne Behinderungen – u. a. aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsmarktes eine geringere Beschäftigungsquote aufweist) gegeben hat. Weiters hat eine kürzlich durchgeführte Detailanalyse der Entwicklung der Altersstruktur der im System erfassten begünstigt Behinderten aufgezeigt, dass der Zuwachs im Erwerbsalter (+17,6 %) in den letzten 10 Jahren nicht im gleichen Ausmaß gegeben war wie bei der Gesamtzahl (+20,8 %). Hierdurch kommt es zu einer Verfälschung des Bildes, da Personen außerhalb des Erwerbsalters (15-64 Jahre) entsprechend § 2 BEinstG nicht begünstigt Behinderte i S d. Behinderteneinstellungsgesetzes sind. Da es sich bei dem Wirkungsziel um eines hinsichtlich beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen handelt, erfolgte eine tiefergehende Analyse dahingehend, als dass Personen die nicht begünstigt i S d. Behinderteneinstellungsgesetz sind von der Gesamtmenge ausgeschieden wurden und ausschließlich jene im erwerbsfähigen Alter und somit begünstigt Behinderte i S d. BEinstG die Gesamtmenge bilden, die in Relation zu den beschäftigten begünstigten Behinderten zu setzen ist. Eine Berechnung des Anteils der Erwerbstätigen an der Gesamtzahl der begünstigt Behinderten (im Erwerbsalter) ergibt eine Wert von 61,74 für den Stichtag 31.12.2019.

Seitens des BMSGPK werden Maßnahmen, wie etwa zuletzt durch die Ausdehnung der Lohnförderungen (z. B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.


Quelle

Statistik des BMASGK

Berechnungsmethode

Anteil der begünstigten Behinderten (d.s. österreichische StaatsbürgerInnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten