Der Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten war von 2013 bis einschließlich 2017 kontinuierlich rückläufig und nahm 2018 erstmals nach Jahren wieder leicht zu. Die positiven wirtschaftlichen Entwicklungen 2018 setzen sich 2019 jedoch nicht im gleichen Ausmaß fort. Seitens des BMASGK werden daher Maßnahmen gesetzt, um dieser Entwicklung gegenzusteuern und Anreize und Impulse zu setzen, die es für Unternehmen interessant machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Gleichzeitig ist jedoch in diesem Kontext auch anzumerken, dass es zahlreiche Entwicklungen und Faktoren gibt, die nachhaltig darauf Einfluss nehmen können und die außerhalb des Gestaltungsbereichs des BMASGK liegen, wie etwa der demografische Wandel oder die Veränderungen der Tätigkeitsstrukturen. Es kann daher in Summe davon ausgegangen werden, dass es im Jahr 2019 zu keinem signifikanten Zuwachs von begünstigt Behinderten in Beschäftigung kommen wird.
Berechnungsmethode
Verhältnis von begünstigten Behinderten (d. s. österreichische StaatsbürgerInnen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 %) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zur Gesamtzahl der begünstigten Behinderten