Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens

2018
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Berufliche Teilhabe ist ein wesentlicher Parameter, um weiterführend soziale und umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Menschen mit Behinderungen sind trotz genereller Entspannung am Arbeitsmarkt überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen.

Im Bereich der beruflichen Teilhabe war trotz Ausbau und Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen diese Personengruppe aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Das Regierungsprogramm hat daher einen Schwerpunkt auf die umfassende berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelegt. Mit dem einstimmig im Okt. 2017 im Nationalrat beschlossenen Inklusionspaket wurden und werden in den kommenden Jahren zusätzliche Finanzmittel zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung bereitgestellt. Damit kann einerseits der Erhalt der bestehenden Maßnahmen gesichert und andererseits die Angebotslandschaft bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ein Fokus wird dabei auf personen- und auch unternehmenszentrierte Maßnahmen gelegt, u. a. durch die Einführung der Inklusionsförderung (plus), des Lehrlingsbonus, oder auch die Weiterentwicklung der Arbeitsassistenz mit einem verstärkten Fokus auf die Servicierung von Unternehmen. Das Behindertengleichstellungsrecht garantiert umfassend die Gleichbehandlung und den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. In den Schlichtungsverfahren gelingt es, viele Fälle – unter Vermeidung eines strittigen und aufwändigen Gerichtsverfahrens – durch eine beiderseitige Einigung der Schlichtungspartner zu beenden und gute Lösungen für die Zukunft zu finden.