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KENNZAHL

Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen

Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen

2023
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit einem Anteil von 0,5 % an Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen (41) im Vergleich zu den erledigten Erkenntnissen/Entscheidungen (8.246) wurde der prognostizierte Zielwert im Berichtsjahr erreicht. Dass bei Neuaufnahmen sowie im Rahmen einer konsequenten Aus- und Weiterbildung höchster Wert auf Qualifikation gelegt wird, weshalb die zugeteilten Geschäftsfälle auf äußerst hohem rechtswissenschaftlichen Niveau erledigt werden, trägt sicher dazu bei, dass der Anteil der Berichtigungen auf einem niedrigen Wert verblieb. Auch in Zukunft ist beabsichtigt, den Anteil der Berichtigungen bei diesem niedrigen Wert zu halten bzw. ihn weiter zu senken.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl der im Kalenderjahr berichtigten Erkenntnisse/Entscheidungen durch die Anzahl der erledigten Erkenntnisse/Entscheidungen