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KENNZAHL

Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen

Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Seit der Einführung des „Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)“ durch Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes am 1. Jänner 2015 wurde der Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen bis zum Jahr 2019 regelmäßig erhöht. Im Jahr 2020 hat sich der Anteil im Wesentlichen auf die Werte der beiden Vorjahre konsolidiert, im Jahr 2021 ist ein leichter Anstieg und im Jahr 2022 ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Geringfügige Schwankungen können seitens des Verwaltungsgerichtshofes nicht beeinflusst werden.


Quelle

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes

Berechnungsmethode

Anteil der elektronischen Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende