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KENNZAHL

Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen

Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen

2017
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der AZ-Bezieherinnen im Jahresdurchschnitt reduzierte sich von 148.190 im Jahr 2015 auf 144.029 im Jahr 2016 und weiter auf 143.910 im Jahr 2017. Dies entspricht absolut einem Wert von 4.280 Fällen. Im Vergleich dazu war der Rückgang bei den männlichen AZ-Beziehern im selben Zeitraum absolut 2.631 Fälle. Die Entwicklung ist daher grundsätzlich positiv zu sehen, auch wenn sich der prozentuelle Anteil der Frauen nicht verbesserte. Der Rückgang bei den männlichen AZ-Beziehern wurde ursprünglich nicht in dieser Höhe erwartet. Ein Grund liegt in der Einführung von „Rehab vor Pension“. Davor haben junge – meist männliche – Invalide eine Invaliditätspension und in ca. 20 % der Fälle dazu auch eine Ausgleichszulage erhalten. Dies hat zu einem überproportionalen Rückgang bei den männlichen Beziehern geführt. Der Bezug oder der Nicht-Bezug einer Ausgleichszulage lässt keinen Rückschluss auf den Erfolg bei dem gegenständlichen Ziel zu. Außerdem sieht der Rechnungshof die Darstellung der Kennzahl als Verhältnis an sich als problematisch an, da jeglicher Anstieg oder Rückgang bei den männlichen/weiblichen AZ-Beziehern den Erfolg dieser Kennzahl beeinflusst (RH_Follow-Up-Überprüfung zur Gewährung von Ausgleichszulagen). Aus diesen Gründen wird auf die Darstellung dieser Kennzahlen ab dem Jahr 2018 verzichtet.


Quelle

Pensionsstatistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Pensionsversicherungsträger

Berechnungsmethode

Verhältnis von Anzahl der weiblichen Bezieherinnen der Ausgleichszulage zur Gesamtzahl der AusgleichszulagenbezieherInnen