KENNZAHL
Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen
Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen
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Die Anzahl der AZ-Bezieherinnen im Jahresdurchschnitt reduzierte sich von 148.190 im Jahr 2015 auf 144.029 im Jahr 2016. Dies entspricht absolut einem Wert von 4.161 Fällen. Im Vergleich dazu war der Rückgang bei den männlichen AZ-Beziehern absolut 2.108 Fälle. Die Entwicklung ist daher grundsätzlich positiv zu sehen, auch wenn sich der prozentuelle Anteil der Frauen nicht verbesserte. Der Rückgang bei den männlichen AZ-Beziehern wurde ursprünglich nicht in dieser Höhe erwartet. Ein Grund liegt in der Einführung von „Rehab vor Pension“. Davor haben junge – meist männliche – Invalide eine Invaliditätspension und in ca. 20 % der Fälle dazu auch eine Ausgleichszulage erhalten. Dies hat zu einem überproportionalen Rückgang bei den männlichen Beziehern geführt.
Das vorrangige Ziel ist, durch gesetzliche und organisatorische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Pensionen im österreichischen System sowohl für Frauen als auch für Männer über dem AZ-Richtsatz liegen. Die dazugehörigen Zeitreihen zeigen, dass die Fallzahlen der AZ-Bezieherinnen und AZ-Bezieher jährlich rückläufig sind. Die anteilsmäßige Betrachtung nach Geschlecht hatte bei Einführung der Wirkungsziele im Jahr 2013 durchaus seine Berechtigung. In einer leicht zu erfassenden Gender-Kennzahl sollte aufgezeigt werden, dass gesetzte Maßnahmen sich positiv insbesondere auf das Pensionseinkommen der Frauen auswirkt. Jedoch führte die Einführung des Rehabgeldes (kein AZ-Bezug) mit gleichzeitigem Wegfall der befristeten Invaliditäts-Pension (AZ-Bezug möglich) im Jahr 2015 dazu, dass die anteilsmäßigen Zeitreihen stark beeinflusst wurden und in Bezug auf die Beurteilung der Zielerreichung nicht mehr aussagekräftig erscheinen. Es ist daher geplant, dass ab dem Jahr 2018 im Wirkungsziel 22.2, die anteilmäßigen Kennzahlen über AZ-Bezieherinnen und AZ-Bezieher entfallen. Stattdessen soll eine Kennzahl über die Anzahl der AZ-Bezieherinnen aufgenommen werden.
Quelle
Pensionsstatistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Pensionsversicherungsträger
Berechnungsmethode
Verhältnis von Anzahl der weiblichen Bezieherinnen der Ausgleichszulage zur Gesamtzahl der AusgleichszulagenbezieherInnen