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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Durch die im Budgetbegleitgesetz 2011 (Härtefallregelung), 2. Stabilitätsgesetz 2012 (Anhebung des Tätigkeitsschutzes, Verschärfung bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Kontoerstgutschrift) und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 (Rehabilitationsgeld, Rehab vor Pension) gesetzten Maßnahmen, wird die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Pensionsansprüche zu erwerben. Weitere Impulse werden sich aus dem Sozialversicherungsänderungsgesetz 2016 (Bonifikation bei späterem Pensionsantritt, erweitertes Pensionssplitting) ergeben.

Hatten im Jahr 2010 noch 726.229 Frauen im Alter von 60+ eine Eigenpension, so erhöhte sich diese Zahl im Jahr 2016 auf 826.240. Dies entspricht einem Plus von 100.011 bzw. 13,77 %. Gleichzeitig verringert sich die Anzahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen von 163.304 im Jahr 2010 auf 144.029 im Jahr 2016. Dies entspricht einer Verringerung von 19.275 Fällen bzw. 11,80 %. Die Entwicklung ist daher positiv zu beurteilen.