Im Jahr 2024 haben insgesamt 378 Personen eine Karenz nach Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz in Anspruch genommen. 48 Inanspruchnahmen betrafen Männer, das entspricht einer Quote von 12,7 %. Der gesamtösterreichischen Entwicklung folgend, wurde der Zielwert für 2024 mit 12 % (Inanspruchnahme von Karenzierungen im Sinne des Väter-Karenzgesetzes im Verhältnis zu den Gesamtkarenzierungen) festgelegt. Der Zielwert für 2024 ist mit der Inanspruchnahme von 12,7 % erreicht worden.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Väter-Karenz wird 2025 weiter proaktiv kommuniziert und beworben. Sämtliche Rahmenbedingungen zum Thema Väter-Karenz sind in der Richtlinie Karenz geregelt. Neben der Information und Gestaltung der Rahmenbedingungen kann die private Entscheidung der Dienstnehmer, eine Väter-Karenz in Anspruch zu nehmen, seitens des Dienstgebers jedoch nicht weiter beeinflusst werden. Die Inanspruchnahme der Karenz nach Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz innerhalb des Ressorts verhält sich ähnlich der gesamtösterreichischen Entwicklung. Dies zeigen auch Studien, die sich mit diesem Thema beschäftigen (zum Beispiel: Mütter zwischen neuen Rollen und alten Zuständigkeiten. Sozialer Survey 2023 – Datenreport 3; Why fathers (don’t) take parental leave (PHAIDRA – o:1363458)). Die Kennzahl wird deshalb ab dem BFG 2025 nicht mehr erhoben.
Quelle
BMF/Personalmanagement Systeme Anwendungen Programme (PM SAP)
Berechnungsmethode
Prozentuelle Verteilung der Inanspruchnahme der Karenzierungen zwischen Männern und Frauen.