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KENNZAHL

Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im Jahr 2018

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2018 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,9 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 55,1 % männliche Beschwerdeführer registriert. 10 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. Im Jahr 2017 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren lediglich 29,8 % Frauen als Beschwerdeführerinnen registriert. Zurückzuführen ist das insbesonders auf eine speziell auf den Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit sowie auf den Rückgang der sehr hohen Anzahl asylberechtigter Beschwerden, die überwiegend von Männern eingebracht werden.
Das Ziel wurde somit zur Gänze erreicht.


Quelle

Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft

Berechnungsmethode

Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt.