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KENNZAHL

Frauenanteil am Beschwerdeaufkommen

Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im Jahr 2019

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2019 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,8 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 56,2 % männliche Beschwerdeführer registriert. 9 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. Im Jahr 2018 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,9 % Frauen als Beschwerdeführerinnen registriert, im Jahr 2017 waren es lediglich 29,8 %. (Mit ein Grund für das Überwiegen der männlichen Beschwerdeführer lag darin, dass 2017 42 % aller Prüfverfahren in der Bundesverwaltung auf den Bereich der inneren Sicherheit fielen. Der Anteil von Beschwerden im Asylbereich machte im Jahr 2017 22,4 % der gesamten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft aus (der Anteil der von Männern eingebrachten asylrechtlichen Beschwerden betrug rund 82,1 %, jener von Frauen nur rund 15,7 %, Rest sind Beschwerden sonstiger Personen. 2019 wurden 1.011 Prüfverfahren im Bereich Innere Sicherheit eingeleitet, was einem Anteil von rund 19,8 % aller Verfahren entspricht.).
Die Zahlen der Jahre 2018 und 2019 zeigen, dass das angestrebte Niveau erreicht bzw. gehalten werden konnte.
Das Ziel wurde zur Gänze erreicht.


Quelle

Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft

Berechnungsmethode

Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt.