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KENNZAHL

Frauenanteil am Beschwerdeaufkommen

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2020 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,0 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 58,4 % männliche Beschwerdeführer registriert. 7,6 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. Diese Zahlen sind jedoch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die Arbeit und das Umfeld der Volksanwaltschaft durch die COVID-19 Krise stark verändert haben; darauf musste mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen war die Volksanwaltschaft nicht im gewohnten Maße für die Bevölkerung erreichbar. Persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen waren über viele Wochen nicht möglich. Durch verstärkte Medienpräsenz und neue Kommunikationskanäle wie die Einführung telefonischer Sprechtage konnte die Bevölkerung dennoch gezielt erreicht und angesprochen werden. Bei Frauen ist der Bekanntheitsgrad der Institution zwar verhältnismäßig hoch, trotzdem nehmen sie die Angebote der Volksanwaltschaft weniger in Anspruch.


Quelle

Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft

Berechnungsmethode

Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt.