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WIRKUNGSZIEL

Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Vorausgeschickt wird, dass es der Volksanwaltschaft ein großes Anliegen ist, dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien gerecht zu werden. Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wird laufend auf die Aufgaben und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft aufmerksam gemacht, mit dem Ziel, die Bevölkerung bei Problemen mit österreichischen Behörden bestmöglich zu unterstützen sowie die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Zu den wichtigsten Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft gehörten im von COVID-19 geprägten Jahr 2020 insbesondere ein umfangreicher Onlineauftritt mit einem monatlich erscheinenden Newsletter sowie die wöchentlich ausgestrahlte ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Die Website wird von Bürgerinnen und Bürgern aktiv genutzt und verzeichnete im Jahr 2020 mit rund 160.000 Zugriffen ein konstantes Interesse der Bevölkerung. Die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ bleibt weiterhin die wichtigste Kommunikationsplattform für die Anliegen der Volksanwaltschaft. Im Jahr 2020 verzeichnete sie neue Rekordwerte.
Im Jahr 2020 wandten sich 17.914 Menschen an die Volksanwaltschaft. (Im Jahr 2019 erhielt die Volksanwaltschaft insgesamt 16.641 Beschwerden). Im Schnitt langten somit pro Arbeitstag 72 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein. In 8.777 Fällen – das sind rund 49 % der Beschwerden – leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Davon betrafen 5.937 die Bundesverwaltung und 2.840 die Landes- und Gemeindeverwaltung. Die Bearbeitung von 3.938 weiteren Beschwerden fiel zwar in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft, doch waren keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung gegeben oder waren Verfahren vor einer Behörde noch nicht abgeschlossen. In diesen Fällen half die Volksanwaltschaft mit Informationen zur Rechtslage und allgemeinen Auskünften weiter. Bei 5.199 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft stellte in diesen Fällen ebenfalls Informationen zur Verfügung und gab Auskunft über weitergehende Beratungsangebote.
Bei den Veranstaltungen mit Genderaspekt ist die Ringvorlesung „Eine von Fünf“ hervorzuheben. Das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft alljährlich die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“, um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen aktiv entgegenzuwirken. Die Volksanwaltschaft nützt die Ringvorlesung, um Gewaltschutz und Gewaltprävention als politische und gesellschaftliche Herausforderung zu thematisieren, auf Defizite hinzuweisen und um auf deren Behebung ausgerichtete Aus- und Fortbildungsprogramme in den Rechts-, Gesundheits- und Sozialberufen zu initiieren. COVID-19-bedingt konnte die Ringvorlesung im Jahr 2020 nicht an der Med-Uni Wien durchgeführt werden. Die Auftaktveranstaltung fand jedoch online statt. Über einen Live-Stream aus den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft konnte auf diesem Weg sogar ein wesentlich breiteres Publikum erreicht werden. Im Fokus standen die Täter – Männer, die Gewalt gegen Frauen und Kinder ausüben – und die opferschutzorientierte Täterarbeit.

Das Ziel wurde zur Gänze erreicht.