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WIRKUNGSZIEL

Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern

2021
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung in Österreich ist eine der Hauptaufgaben der Volksanwaltschaft. Diese Funktion gewinnt im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie zusätzlich an Bedeutung. Viele Menschen befinden sich bereits seit zwei Jahren in einer wirtschaftlich und sozial besonders fordernden Situation. Sie sind auf staatliche Leistungen angewiesen, um Notlagen abzuwenden oder zumindest zu mildern. Zusätzlich herrscht aufgrund der Pandemie-bedingten, ständig neuen Regelungen ein erhöhter Informations- und Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus hat die Krise bestehende Schwächen im System verstärkt. Personelle sowie finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei der Polizei haben noch schwerwiegendere Auswirkungen auf die Betroffenen. Alle Beschwerden müssen daher vor diesem Hintergrund gesehen werden.
Im Jahr 2021 wandten sich 23.633 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Pro Arbeitstag langten somit im Schnitt 95 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein. Anlass zur Beschwerde gaben insbesondere COVID-19-Maßnahmen sowie Angelegenheiten der Krankenversicherung. In rund 49 % der Beschwerden (11.516 Fälle) leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Davon betrafen 8.684 Beschwerden die Bundesverwaltung und 2.832 die Landes- und Gemeindeverwaltung. Bei 5.187 Beschwerden wurde kein Prüfverfahren eingeleitet, weil es entweder keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung gab oder die Verfahren vor einer Behörde noch nicht abgeschlossen waren. Bei 6.930 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. In diesen Fällen stellte die Volksanwaltschaft Informationen zur Rechtslage zur Verfügung und informierte die Betroffenen über weitergehende Beratungsangebote.

Mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit informiert die Volksanwaltschaft Bürgerinnen und Bürger, Politik, Expertinnen und Experten sowie nationale und internationale Organisationen über ihre Aufgaben, Tätigkeiten und Möglichkeiten. Ein wichtiges Ziel ist, die Bevölkerung bei Problemen mit österreichischen Behörden bestmöglich mit Informationen zu unterstützen sowie auf Herausforderungen bei der Einhaltung der Menschenrechte hinzuweisen.
Zu den wichtigsten Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft gehören – neben den jährlich veröffentlichten Tätigkeitsberichten – ein umfangreicher Online-Auftritt mit einem regelmäßig erscheinenden Newsletter sowie die wöchentlich ausgestrahlte ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Umfangreiche Informationen über die Volksanwaltschaft finden alle Interessierten auf der Website www.volksanwaltschaft.gv.at. Dort können Userinnen und User neben aktuellen Meldungen zu Prüfverfahren auch sämtliche Basisinformationen, Publikationen, Tätigkeitsberichte und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen sowie Berichte über Veranstaltungen und internationale Aktivitäten nachlesen. Die Website wird von Bürgerinnen und Bürgern aktiv genutzt. Mit über 200.000 Zugriffen konnte sie im Jahr 2021 ein Plus von 30 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.

Um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen aktiv entgegenzuwirken, veranstaltet das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien in Zusammenarbeit mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft alljährlich die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Die Volksanwaltschaft nützt die Ringvorlesung, um Gewaltschutz und Gewaltprävention als politische und gesellschaftliche Herausforderung zu thematisieren, auf Defizite hinzuweisen und um auf deren Behebung ausgerichtete Aus- und Fortbildungsprogramme in den Rechts-, Gesundheits- und Sozialberufen zu initiieren. Um auf die gesamte Bandbreite der Herausforderungen aufmerksam zu machen, legt die Ringvorlesung dabei alljährlich einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt. Im Jahr 2021 lag dieser abermals auf der „Opferschutz- orientierten Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und Kindern“. Die Veranstaltung erhielt wieder viel Zuspruch. Insgesamt verfolgten den Livestream über 300 Personen. Bis zum Jahresende sahen insgesamt 570 Interessierte die Veranstaltung über die Website der Volksanwaltschaft.