Die Volksanwaltschaft wurde gegründet, um Bürgerinnen und Bürger vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt zu schützen. Als in der Verfassung verankerte, unabhängige Rechtsschutzeinrichtung bietet sie allen Menschen in Österreich die Möglichkeit, Probleme mit Behörden unbürokratisch und kostenlos zu lösen. Dass der Bedarf an einer solchen Einrichtung groß ist und weiterwächst, zeigen die rund 24.000 Beschwerden des Jahres 2022. Pro Arbeitstag kontaktierten somit im Schnitt 96 Rat- und Hilfesuchende die Volksanwaltschaft. 16.911 Beschwerden betrafen die Verwaltung. Davon war es in 5.796 Fällen nicht erforderlich, die Behörden zu befassen. Diese konnten unmittelbar erledigt werden oder betrafen noch anhängige Verfahren. Bei 7.047 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. Dafür zuständig war die unabhängige Gerichtsbarkeit. In diesen Fällen stellte die Volksanwaltschaft Informationen zur Rechtslage zur Verfügung und informierte die Betroffenen über weitergehende Beratungsangebote. Die Krisen der letzten Jahre haben den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht. Auch haben sich personelle sowie finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei der Polizei noch weiter verschärft und wirken sich auf die Qualität der erbrachten Leistungen aus. Im Jahr 2022 wurden bei den 12.599 Prüf- und Kontrollakten 36,4 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 57 % männliche Beschwerdeführer registriert. 6,7 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. In absoluten Zahlen handelt es sich dabei um 7.178 Beschwerdeführer und um 4.583 Beschwerdeführerinnen. Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. In vielen Fällen kann sie erreichen, dass ein nicht gesetzmäßiges Vorgehen der Behörden korrigiert oder eine für die Betroffenen akzeptable Lösung gefunden wird. Ferner soll die Beschreibung von Missständen helfen, die Verwaltung zu sensibilisieren, Gesetze korrekt und bürgerorientiert anzuwenden. Nur auf diese Weise kann die Kontrolle der Verwaltung transparente und effiziente Erledigungen sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozesse fördern.