Die Volksanwaltschaft wurde gegründet, um Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber den österreichischen Behörden zu unterstützen. Sie zählt zu den obersten Organen der Republik und kontrolliert seit 1977 auf Grundlage der Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung. Sie bietet allen in Österreich die Möglichkeit, Probleme mit Behörden unbürokratisch und kostenlos zu lösen. Laut Art. 148a B-VG können sich alle Menschen wegen eines behaupteten Missstands in der Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden, sofern alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach und überprüft, ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen und den Grundsätzen einer guten Verwaltungsführung entsprechen. Dabei kann es sich um eine Untätigkeit, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Das Ergebnis der Prüfung teilt sie den Betroffenen mit.
Im Jahr 2023 kontaktierten 23.124 Menschen die Volksanwaltschaft mit einem Anliegen. Das bedeutet, dass im Schnitt rund 94 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. Davon betrafen 16.655 Beschwerden die österreichische Verwaltung. In 5.275 dieser Fälle war es nicht erforderlich, die Behörden zu befassen. Die Anliegen konnten entweder unmittelbar erledigt werden oder betrafen noch anhängige Verfahren. In 6.469 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft , für die die unabhängige Gerichtsbarkeit zuständig war. In diesen Fällen informierte die Volksanwaltschaft die Betroffenen zur Rechtslage und über weitergehende Beratungsangebote. Im Jahr 2023 wurden bei den 12.945 Prüf- und Kontrollakten 36,1 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 57,6 % männliche Beschwerdeführer registriert. 6,3 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. In absoluten Zahlen handelt es sich dabei um 7.458 Beschwerdeführer und um 4.668 Beschwerdeführerinnen. In absoluten Zahlen wurden gegenüber dem Jahr 2022 mehr Beschwerdeführerinnen registriert. Aufgrund der Überprüfung tausender Einzelfälle ergibt sich ein allgemeines Bild über das Funktionieren der Verwaltung. Die Prüftätigkeit ermöglicht der Volksanwaltschaft, laufend Schwachstellen aufzuzeigen und auf Fehlentwicklungen hinzuweisen. Ein einzelner Fall kann daher exemplarisch den Bedarf für generelle Empfehlungen oder legistische Änderungen aufzeigen und somit zur Verbesserung des Verwaltungshandelns allgemein beitragen. Die Volksanwaltschaft erwartet daher, dass ihre Arbeit sowohl Verwaltungsbehörden als auch gesetzgebenden Körperschaften einen Anstoß für notwendige Änderungen gibt.