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MASSNAHME

Verstärkte, insbes. auf Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abhaltung von Veranstaltungen mit Genderaspekt.

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Um den aktuellen Eindruck der Volksanwaltschaft im Bewusstsein der Österreicherinnen und Österreicher zu erfassen, wurde IMAS mit der Durchführung einer österreichweiten Umfrage beauftragt. Der Fokus lag dabei auf der Bekanntheit und dem Kenntnisstand über die Aufgabenbereiche, dem Image, der Kontaktaufnahme sowie den Befugnissen der Volksanwaltschaft. Es lässt sich feststellen, dass jüngere Bevölkerungsgruppen und Personen mit niedrigerer Bildung einen vergleichsweise geringen Kenntnisstand über die Volksanwaltschaft, ihre Aufgabenbereiche und Anlaufstellen aufweisen. Dementsprechend sind diese auch vergleichsweise seltener bereit, sich im Bedarfsfall an die Volksanwaltschaft zu wenden. Um für die Zukunft besser gerüstet zu sein, plant die Volksanwaltschaft daher, ihr Informations- und Online-Angebot weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen ein jüngeres Publikum sowie Frauen besser angesprochen werden können. Ein weiteres Ziel ist, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um die Volksanwaltschaft im Zuge der politischen Bildung in Schulen präsentieren zu können und somit den Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft auch bei jüngeren Menschen zu erhöhen. Bei Frauen ist der Bekanntheitsgrad der Institution zwar verhältnismäßig hoch, trotzdem nehmen sie die Angebote der Volksanwaltschaft weniger in Anspruch. Hier gilt es, mit spezifischen Angeboten wie der jährlich stattfindenden Ringvorlesung „Eine von fünf“ weitere Akzente zu setzen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Ringvorlesung „Eine von fünf“ wurde in Kooperation mit der MedUni Wien und dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser auch im Jahr 2019 durchgeführt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen entgegenzuwirken werden jene Veranstaltungen der Volksanwaltschaft, die den Genderaspekt im Fokus haben, z.B. Ringvorlesungen, forciert. Zur Stärkung der Awareness beim jüngeren Zielpublikum soll der Einsatz von social Media angedacht werden.

Erläuterung der Entwicklung

Das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft alljährlich die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“, um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen aktiv entgegenzuwirken. Die Volksanwaltschaft nützt die Ringvorlesung, um Gewaltschutz und Gewaltprävention als politische und gesellschaftliche Herausforderung zu thematisieren, auf Defizite hinzuweisen und um auf deren Behebung ausgerichtete Aus- und Fortbildungsprogramme in den Rechts-, Gesundheits- und Sozialberufen zu initiieren. COVID-19-bedingt konnte die Ringvorlesung im Jahr 2020 nicht an der Med-Uni Wien durchgeführt werden. Die Auftaktveranstaltung fand jedoch online statt. Über einen Live-Stream aus den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft konnte auf diesem Weg sogar ein wesentlich breiteres Publikum erreicht werden. Im Fokus standen die Täter – Männer, die Gewalt gegen Frauen und Kinder ausüben – und die opferschutzorientierte Täterarbeit. Neben Kurzvorträgen der Veranstalter sowie von Frauenministerin Susanne Raab und der Generalsekretärin des Sozialministeriums Ines Stilling wurde eine aktuelle Studie präsentiert, die von AÖF und der Volksanwaltschaft beauftragt und vom Sozialministerium sowie vom Frauenministerium finanziell unterstützt wurde. Unter dem Titel „Gewalt gegen Frauen – Analyse der Berichterstattung über Gewaltdelikte an Frauen und die Rolle der Medien“ stellte die Autorin Maria Pernegger (MediaAffairs) vor, wie unterschiedlich im Medienvergleich über Gewalt an Frauen berichtet wird. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass die reichweitenstarken Boulevardblätter deutlich mehr über Gewalt an Frauen berichten als die Qualitätszeitungen. Der Fokus der Boulevardmedien liegt dabei primär auf der Aufbereitung von Einzelfällen, insbesondere Frauenmorden. Gewalt als Gesellschaftsproblem und die allgemeine Auseinandersetzung mit der Problematik nimmt in den Qualitätsmedien hingegen einen prominenteren Platz ein. Die Medienanalyse zeigt, dass es nach wie vor hohes Verbesserungspotenzial gibt und es mehr Sensibilisierung bei der Berichterstattung über Gewalt an Frauen bedarf. In der Studie wurden daher Handlungsempfehlungen für Medien, aber auch die Politik formuliert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend