KENNZAHL
Anteil legale Migration aus Drittstaaten
Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden
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Die Kennzahl hängt von der Zuwanderung (Anzahl Personen) aus Drittstaaten sowie der legalen (nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) Zuwanderung aus Drittstaaten nach Österreich ab. Diese ist durch zahlreiche Faktoren (geopolitische, wirtschaftliche, gesetzliche Rahmenbedingungen) beeinflusst. Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2020 85,5 %, das sind in absoluten Zahlen rund 106.000 Personen. 2019 waren es noch 88,03 % bzw. rund 120.600 Personen. Das Ziel von 70 % wurde im Jahr 2020 somit überplanmäßig erreicht und bedeutet, dass die Zuwanderung nach Österreich zum klar überwiegenden Teil legal erfolgt.
Quelle
Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten
Berechnungsmethode
Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden an Summe aller Zuzüge von Fremden