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KENNZAHL

Anteil legale Migration aus Drittstaaten

Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Zuwanderung (Anzahl Personen) aus Drittstaaten sowie der legalen (nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) Zuwanderung aus Drittstaaten nach Österreich ab. Diese ist durch zahlreiche Faktoren (geopolitische, wirtschaftliche, gesetzliche Rahmenbedingungen) beeinflusst. Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2020 85,5 %, das sind in absoluten Zahlen rund 106.000 Personen. 2019 waren es noch 88,03 % bzw. rund 120.600 Personen. Das Ziel von 70 % wurde im Jahr 2020 somit überplanmäßig erreicht und bedeutet, dass die Zuwanderung nach Österreich zum klar überwiegenden Teil legal erfolgt.


Quelle

Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten

Berechnungsmethode

Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden an Summe aller Zuzüge von Fremden