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KENNZAHL

Anteil politischer Bezirke, die über mind. eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen

2016
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Frauenberatungseinrichtungen ist im Regierungsprogramm verankert. Grundsätzliches Ziel ist es, dass jeder politische Bezirk über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügt. Der Zielwert wurde für das Doppelbudget 2014/15 erstmals mit mind. 75 % der politischen Bezirke Österreichs (Wien wird als 1. Bezirk gezählt) festgelegt. Im BVA 2016 wurde der Zielwert auf mind. 80 % erhöht. Aufgrund der knappen Förderbudgetmittel wird versucht, jedenfalls dieses erreichte Niveau zu halten. Frauenberatungseinrichtungen werden von den Ländern/Gemeinden kofinanziert. Ein allfälliger Ausfall von Fördermitteln der Länder/Gemeinden kann aus den Fördermitteln für Frauenprojekte nicht kompensiert werden. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Frauenberatungseinrichtungen liegt die Entscheidung über den Bedarf und damit über die Weiterführung letztlich bei den regional verantwortlichen Gebietskörperschaften. Der Frauenministerin kommt die Rolle der Impulsgeberin und des Kofinanciers zu.


Quelle

BMBF, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

Berechnungsmethode

Zahl der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen ÷ Gesamtzahl der politischen Bezirke