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KENNZAHL

Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen

2017
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen ist im für den Berichtszeitraum geltenden Regierungsprogramm festgelegt. Die flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Frauenberatungseinrichtungen ist ein Indikator dafür, inwieweit der niederschwellige, wohnortnahe Zugang für Frauen und Mädchen österreichweit gewährleistet ist. Grundsätzliches Ziel ist es, dass jeder politische Bezirk über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügt. Der Zielwert von 80 % ist ein Mindestwert, der jedenfalls nicht unterschritten und nach budgetärer Möglichkeit übertroffen werden soll. Durch die Wiedereröffnung des Frauenberatungsangebots in Horn sowie die Auflassung des Bezirks „Wien Umgebung“ per 1.1.2017 hat sich der Istwert 2017 gegenüber dem Vorjahr von 85% auf rund 88% erhöht.
Frauenberatungseinrichtungen werden von Ländern/Gemeinden kofinanziert. Ein allfälliger Ausfall von Fördermitteln der Länder/Gemeinden kann aus den Fördermitteln für Frauenprojekte nicht kompensiert werden. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Frauenberatungseinrichtungen liegt die Entscheidung über den Bedarf und damit über die Weiterführung letztlich bei den regional verantwortlichen Gebietskörperschaften. Der Frauenministerin kommt die Rolle der Impulsgeberin und des Kofinanciers zu.


Quelle

BKA (vorm. BMGF), Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

Berechnungsmethode

Zahl der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen / Gesamtzahl der politischen Bezirke