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WIRKUNGSZIEL

Forcierung und Koordination umfassender Gleichstellung sowie Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch immer nicht erreicht. Geschlechterstereotype prägen nach wie vor viele Gesellschaftsbereiche. Der Verdienst von Frauen liegt – trotz gradueller Reduktion – um 20 % unter jenem der Männer. Frauen sind in den unteren Einkommensgruppen überrepräsentiert. Fünf von zehn Frauen arbeiten Teilzeit. Jede 5. Frau in Österreich ist laut einer Studie von Gewalt in der Familie betroffen. Die Zahl der Frauen, die Unterstützung in den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen suchen, ist steigend. Neue Herausforderungen stellen sich auch mit der zunehmenden Zahl von Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung.

Bezogen auf den im Jahr 2017 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. positive Ergebnisse fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht und alle Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 24.04 planmäßig umgesetzt.

Trotz steigender Nachfrage wurden auch 2017 alle rat- und hilfesuchenden Frauen in den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen betreut. Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen konnte gegenüber dem Vorjahr sogar leicht gesteigert werden. Der Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Bundes-Unternehmen wurde um 6,4 Prozentpunkte weiter gesteigert und übertraf im Durchschnitt den gesetzten Zielwert um rund 14 Prozentpunkte. Der Gender Pay Gap konnte graduell weiter geschlossen werden, womit die Zielrichtung stimmt, jedoch die Anstrengungen zur Beschleunigung des Prozesses fortgesetzt werden müssen.

Die Online-Plattform „Meine Technik“ erhöhte mit ihrem stetigen Wachstum an aktuellen Projekten und Beiträgen die Servicequalität für Frauen und Mädchen. Der dem Parlament vorgelegte Bericht zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen 2015/16 zeigte ressortübergreifend das Bemühen der Bundesregierung um Gleichstellung, aber auch weiterhin bestehende Defizite auf. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde fortgesetzt. Der Endbericht über den Nationalen Aktionsplan (NAP) zum Schutz der Frauen vor Gewalt steht der Öffentlichkeit online zur Verfügung. Zusätzlich zu den zum größten Teil umgesetzten, mehr als 60 Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umfassenden NAP wurden weitere nicht im NAP festgelegte Aktivitäten zur Gewaltprävention und zum Schutz der Opfer ergriffen. Einige Themenschwerpunkte werden auch nach Ende der Laufzeit weitergeführt.

Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 24.04 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen.