KENNZAHL
Sicherstellung der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an eine Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und betreut und keine abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen haben den Auftrag, Opfer häuslicher Gewalt beiderlei Geschlechts zu betreuen, der Anteil der weiblichen Opfer beträgt dabei jeweils mehr als 80%. Die Zahl der Personen, die sich an die Interventionsstellen wenden, ist steigend:
2013 : 16.258 Klient/innen (14.225 Frauen und 2.033 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 87,5%, der Anteil der betroffenen Männer 12,5%.
2014: 16.732 Klient/innen (14.375 Frauen und 2.357 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,9%, der Anteil der betroffenen Männer 14,1%.
2015: 17.105 Klient/innen (14.654 Frauen und 2.451 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,7%, der Anteil der betroffenen Männer 14,3%.
2016: 17.681 Klient/innen (14.764 Frauen und 2.917 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5%, der Anteil der betroffenen Männer 16,5%.
2017: 17.974 Klient/innen (15.012 Frauen und 2.962 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5%, der Anteil der betroffenen Männer 16,5%.
Quelle
BKA (vorm. BMGF), Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Berechnungsmethode
Zahl der bei den Interventionsstellen abgewiesenen hilfesuchenden Frauen