MASSNAHME
Erstellung des Berichts 2015/16 betr. den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (BGBl 837/1992)
Erstellung des Berichts 2015/16 betr. den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (BGBl 837/1992)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Der Bericht liegt dem Parlament vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Der Bericht 2015/16 lag dem Parlament vor, siehe Parlamentskorrespondenz https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2017/PK0907/
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Bericht 2013/14 lag dem Parlament vor und wurde im Gleichbehandlungsausschuss im Oktober 2015 behandelt
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Der Bericht 2015/16 liegt dem Parlament im vor
Erläuterung der Entwicklung
Mit dem sogenannten „Berichtslegungsgesetz“ wurde die Bundesregierung verpflichtet, dem Nationalrat alle zwei Jahre über die gesetzten Maßnahmen und die Fortschritte betreffend den Abbau der Benachteiligungen von Frauen zu berichten (BGBl. 837/1992). Das Gesetz tritt mit Ablauf des Jahres 2018 außer Kraft. Der letzte Bericht auf dieser Grundlage wird 2019 für den Berichtszeitraum 2017/18 vorgelegt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze