MASSNAHME
Koordinierung von Maßnahmen und Programmen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen
Koordinierung von Maßnahmen und Programmen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ein Endbericht über die Umsetzung des NAP „Schutz der Frauen vor Gewalt“ liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Der Bericht über die Umsetzung des nationalen Aktionsplans wurde zu Jahresende 2017 auf Verwaltungsebene finalisiert. Auf Grund der Regierungsumbildung wurde die Publikation im März 2018 geringfügig aktualisiert (siehe Links), endredigiert und steht online zur Verfügung: https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/gewalt-gegen-frauen/nationaler-aktionsplan.html https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/publikationen/gewalt-gegen-frauen.html
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zwischenbericht über die Umsetzung des NAP „Schutz der Frauen vor Gewalt“ liegt auf Verwaltungsebene vor
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Ein Endbericht über die Umsetzung des NAP „Schutz der Frauen vor Gewalt“ liegt vor
Erläuterung der Entwicklung
Der NAP umfasst mehr als 60 Maßnahmen entlang der Struktur des am 1. August desselben Jahres in Kraft getretenen Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Der vorliegende Umsetzungsbericht zeigt, dass ca. 90% der vorgesehenen Maßnahmen zur Gänze oder zumindest teilweise umgesetzt werden konnten und darüber hinaus zusätzliche, nicht im NAP festgelegte Aktivitäten zur Gewaltprävention und zum Schutz der Opfer ergriffen wurden.
Einige Themenschwerpunkte wurden im gesamten Berichtszeitraum verfolgt. Die Arbeit und Auseinandersetzung mit diesen Themen wird in einem fortlaufenden Prozess auch nach Ende der Laufzeit weitergeführt. Insbesondere sind hier die Bereiche „opferschutzorientierte Täterarbeit“, „Zwangsheirat“ und „Ausbildung medizinischer und pflegender Berufsgruppen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ zu nennen.
Während des Berichtzeitraums gerieten aber auch zunehmend neue Aspekte in den Blick: einerseits wurde Gewalt im Internet („Hass im Netz“) – geschlechtsspezifische Charakteristika, Ausmaß und Folgen – erstmals breit in der Öffentlichkeit thematisiert; andererseits rückte Gewalt gegen Frauen mit Fluchterfahrungen in den Fokus der politischen und fachlichen Diskussion.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze