Die Bildungsmaßnahmen im Straf- und Maßnahmenvollzug im Jahr 2024 (2,858/1000 Belagstage) haben sich gegenüber dem Jahr 2023 (2,413 Bildungsmaßnahmen/1000 Belagstage) um weitere 18,4 % erhöht. Dafür verantwortlich sind – wie bereits im Vorjahr – einerseits die neu geschaffenen Strukturen in der Administration und andererseits die Fortsetzung der Bildungsoffensiven für die verschiedensten Bevölkerungsschichten im Straf- und Maßnahmenvollzug (Jugendliche, junge Erwachsene, Frauen etc.). Die Initiative wurde insbesondere im Zusammenhang mit dem SDG Nr. 4 (Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern) abgestimmt, und die Ziele in allen Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen der nachgeordneten Dienststellen verankert. Die Initiative wurde überdies als Erfolgsgeschichte auf der Webseite des Bundeskanzleramtes zum Thema Sustainable Development Goals dargestellt. Für 2025 ist geplant die Bildungsoffensive konsequent fortzusetzen, zumal diese Maßnahme wesentlichen Anteil an einer Reduzierung der Wiederkehrerquote hat.
Quelle
Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)
Berechnungsmethode
Die Bildungsquote ergibt sich aus der Anzahl der Bildungsmaßnahmen bezogen auf 1000 Belagstage (Ein Belagstag ist ein Tag vollzogener Haft/Unterbringung in einer Justizanstalt). Basierend auf der Kausalität, dass ein höheres Bildungsniveau die Wahrscheinlichkeit von deliktischem Handeln reduziert (vgl. z. B.: Unzureichende Bildung: Folgekosten durch Kriminalität, Entorf, Sieger, Bertelsmann Stiftung, 2010), liefert die Kennzahl Rückschlüsse auf die Anzahl der Bildungsinterventionen im Strafvollzug unabhängig davon, ob durch die Vollzugsbehörden I. Instanz eine Vergütung als zielführend erachtet wurde. Es werden also auch niederschwellige und basale Bildungsmaßnahmen als Leistung zum Wirkungsziel erfasst.