KENNZAHL
Anzahl der im Bundesdienst beschäftigten Menschen mit Behinderung
Anzahl der im Bundesdienst beschäftigten Menschen mit Behinderung
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Anzahl der im Bundesdienst beschäftigten Menschen mit Behinderung
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III/11 – Nachstehend der Erläuterungstext aus dem BVA 2024:
Der Bund ist als Dienstgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen (Grad der Behinderung ab 50 %; sog. „begünstigt Behinderte“) im Ausmaß von ein:e begünstigte:r Behinderte:r pro 25 Bedienstete aufzunehmen. Der demografische Wandel führt zu vermehrten Übertritten in den Ruhestand auch in dieser Gruppe. Ziel bleibt eine Stabilisierung des Beschäftigungsstands. Für die kommenden Jahre wird demnach eine Anzahl der begünstigt behinderten Bundesdienstmitarbeiter:innen von 4.000 Personen angestrebt. Im Jahr 2022 ist dies aufgrund des demografischen Wandels nicht gelungen. Die gegenständliche Kennzahl ersetzte beginnend mit dem BVA 2023 die vormalige Kennzahl „Neuaufnahmen Menschen im Bundesdienst auf sog. Behindertenplanstellen seit 1.1.2012 für deren Aufnahme keine Bindung einer Planstelle notwendig ist“. Grund für den Wechsel der Kennzahl war, dass das Ziel der „Barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ mit der gegenständlichen Kennzahl umfassender gemessen werden kann.
Quelle
PM-SAP
Berechnungsmethode
Zählung