KENNZAHL
Anzahl der Verfahren nach dem Heimopferrentengesetz
Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
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2020 wurde die Rentenkommission von den Entscheidungsträgern mit der Prüfung von insgesamt 382 Anträgen beauftragt. Darunter befanden sich 45 Feststellungsanträge. 60 Personen nutzten die Möglichkeit, den Antrag direkt bei der VA einzureichen. 44 % der Anträge wurden von Frauen und 56 % von Männern gestellt. Dieses Verhältnis ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Nur bei etwa 4 % der Fälle (17 Anträge) bei der Rentenkommission handelt es sich um Betroffene mit gesetzlichem Erwachsenenvertreter. Im Vorjahr lag dieser Wert bei rund 15 %.
261 Personen wurden zur Klärung der Anspruchsberechtigung zu einem Clearinggespräch eingeladen, 217 Clearingberichte wurden im 2020 fertiggestellt. Die Rentenkommission trat 2020 12-mal zusammen; sie erteilte im Berichtsjahr 297 Vorschläge an das Kollegium der Volksanwaltschaft, in 279 Fällen sprach sie sich für die Zuerkennung der Heimopferrente aus, in 18 Fällen dagegen. Von Seiten des Kollegiums der Volksanwaltschaft gab es 297 begründete schriftliche Empfehlungen an den Entscheidungsträger, davon waren 279 positiv.
Der Ausbruch von COVID-19 und die damit einhergehenden Einschränkungen führten zu Verunsicherungen unter den Antragstellenden. Ein Großteil zählt zur älteren Bevölkerungsgruppe, viele sind chronisch krank. Die Gespräche mit den Clearingexpertinnen und -experten waren auch während des COVID-19-Lockdowns unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen grundsätzlich weiter möglich. Viele Betroffene und auch Therapeutinnen und Therapeuten sahen aber von den Gesprächen ab, um das Risiko einer Infektion
möglichst gering zu halten. Einige gaben an, dass sie aufgrund ihres Alters oder einer chronischen Krankheit zur Risikogruppe zählen. Verzögerungen gab es auch bei der Aktenrecherche: Zum Teil konnten aufgrund der Umstellung auf Homeoffice Akten nicht aus den Archiven ausgehoben werden. Andererseits ersuchten die Landesbehörden um Fristerstreckung, da sämtliche personellen Ressourcen durch die Bekämpfung von COVID-19 gebunden waren.
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.