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KENNZAHL

Verfahren nach dem Heimopferrentengesetz

Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz

2021
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

2021 wurden insgesamt 310 Anträge auf Heimopferrente direkt bei der Rentenkommission eingebracht oder von anderen Stellen an die Rentenkommission weitergeleitet. Darüber hinaus beantwortete das Büro der Kommission rund 340 Anfragen von Personen, die bei der Volksanwaltschaft Informationen zur Heimopferrente und zur Antragstellung einholten. Zur Klärung der Anspruchsberechtigung wurden 186 Personen zu einem Clearinggespräch eingeladen, 159 Clearingberichte wurden im Jahr 2021 fertiggestellt. Die Rentenkommission trat im Jahr 2021 zehnmal zusammen; sie erteilte 212 Vorschläge an das Kollegium der Volksanwaltschaft, in 192 Fällen sprach sie sich für die Zuerkennung der Heimopferrente aus, in 20 Fällen dagegen. Vonseiten des Kollegiums der Volksanwaltschaft gab es 212 begründete schriftliche Empfehlungen an den Entscheidungsträger, davon waren 192 positiv.


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.