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KENNZAHL

Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt i. d. Familie)

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an ein Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und betreut und niemand abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren haben den Auftrag, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking beiderlei Geschlechts zu betreuen, wobei der Anteil der weiblichen Opfer in den vergangenen Jahren immer mehr als 80% betragen hat. Die Zahl der Personen, die sich an die Gewaltschutzzentren wandten, war bis 2017 steigend, ging 2018 leicht zurück und stieg wieder ab 2019:
2017: 17.974 Klient/innen (15.012 Frauen und 2.962 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 83,5%, der Anteil der betroffenen Männer 16,5%.
2018: 17.415 Klient/innen (14.660 Frauen und 2.755 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 84,1%, der Anteil der betroffenen Männer 15,9%.
2019: 18.657 Klient/innen (15.641 Frauen und 3.016 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 83,5%, der Anteil der betroffenen Männer 16,5%.
2020: 19.525 Klient/innen: (15.959 Frauen und 3.566 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 81,7%, der Anteil der betroffenen Männer 18,3%.
2021: 20.748 Klient/innen (16.914 Frauen und 3.834 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 81,5%, der Anteil der betroffenen Männer 18,5%.
2022: 22.241 Klient/innen: Die Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nicht möglich, da die entsprechenden Daten erst nach dem Redaktionsschluss dieses Berichts übermittelt werden.
Die 2022 erreichte Quote von 100% ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gewaltschutzzentren vertraglich verpflichtet sind, alle hilfesuchenden Personen zu beraten.


Quelle

Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen