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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Bezogen auf den im Jahr 2022 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht bzw. übertroffen und alle Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 planmäßig umgesetzt.
Trotz der höheren Nachfrage nach Beratungsleistungen der Gewaltschutzzentren (Wirkungsziel-Kennzahl 10.3.1) konnten auch 2022 alle rat- und hilfesuchenden Frauen betreut werden. Die Gewaltschutzzentren sind vertraglich dazu verpflichtet, alle hilfesuchenden Personen zu betreuen und kamen dieser Verpflichtung nach. Die finanziellen Mittel der Gewaltschutzzentren wurden durch eine Vertragsanpassung im Herbst 2021, basierend auf dem MRV 59/16 Maßnahmenpaket, um rund 50% erhöht. Diese zusätzlichen Mittel wurden auch im Jahr 2022 bereitgestellt. Auch der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen (Wirkungsziel-Kennzahl 10.3.2) konnte auf dem Niveau der Vorjahre gehalten werden. Infolge der Aufstockung der Budgetmittel des Globalbudgets Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (10.02) im Jahr 2022 gegenüber 2021 erhielten die bestehenden Beratungseinrichtungen zum Ausbau ihres Beratungsangebots eine um durchschnittlich 3% höhere Förderung. Durch die dritte finanzielle Stärkung in Folge konnten die Beratungsstellen auch 2022 ihre Angebote für Frauen in Krisen- und Notsituationen setzen.
Betreffend die „EU Prävalenzstudie genderbasierte Gewalt 2020/2021“ (Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.02) wurde der durch die Statistik Austria erstellte Abschlussbericht „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich“ im Dezember 2022 abgenommen. Der in der Studie verwendete Fragebogen von EUROSTAT baut auf der umfassenden Fundamental Rights Agency-Prävalenzstudie von 2014 auf, an der sich Österreich ebenfalls beteiligt hat. Die Daten basieren auf einer repräsentativen Befragung von 6 240 in Österreich lebenden Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren zu Gewalt in intimen Partnerschaften, Gewalt außerhalb von intimen Partnerschaften, Stalking, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Gewalt in der Kindheit. Laut der Studie hat jede 3. Frau angegeben, im Laufe ihres Lebens eine Form von körperlicher und/oder sexueller Gewalt erlebt zu haben. Nahezu jede 4. Frau (23,47%) gibt an, im Laufe ihres Lebens von körperlicher Gewalt betroffen zu sein und 8,7% aller Frauen haben angegeben, im Laufe ihres Lebens Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein. Neben der Erhebung der österreichischen Prävalenz sollen durch die sukzessive EU-weite Anwendung dieses Fragebogens auch Vergleiche zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Durch geplante, wiederkehrende Untersuchungen sollen in weiterer Zukunft Entwicklungen im Bereich genderbasierter Gewalt erkennbar werden.
Dank der termintreuen Gestaltung der Koordinationsprozesse wurden die im Zweijahresrhythmus zu erstellenden Gleichbehandlungsberichte auch 2022 fristgerecht in den Nationalrat eingebracht (Maßnahme 2 des Globalbudgets 10.02).
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde 2022 fortgesetzt. Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal „überplanmäßig erreicht“, einmal „zur Gänze erreicht“) und der Erfolg der Maßnahmen des Globalbudgets 10.02 (zweimal „zur Gänze erreicht“) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.
Die Signifikanz der Unterziele 5.1, 5.2, 5.3 und 5.5 der Sustainable Development Goals (SDG) im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 ist nach Ansicht des Bundeskanzleramts gegeben, weil das Wirkungsziel Beiträge zur Eindämmung aller Formen von Gewalt im öffentlichen und privaten Raum, Bekämpfung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen, Verringerung des Gender Pay Gaps, Geschlechtergleichstellung bei unbezahlter Arbeit sowie zur vollen und wirksamen Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen einschließlich der Übernahme von Führungsrollen etc. leistet.