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KENNZAHL

Bereitstellung militärischer Kräfte mit 24-stündiger Marschbereitschaft

Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von Soldatinnen und Soldaten für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz kritischer Infrastruktur mit einer 24-stündigen Marschbereitschaft

2020
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Diese breitgehaltenen Soldatinnen und Soldaten sind Teil der Reaktionskräfte (siehe Kennzahl 14.1.1.) und umfassen Führungs-, Kampf- und Unterstützungsteile, die erforderlichen Logistikelemente sowie die ABC-Abwehrtruppe und die Ordnungstruppe (Militärpolizei). 24-stündige Marschbereitschaft bedeutet, dass die bereitgestellten Kräfte spätestens 24 Stunden nach einem Vorbefehl (z. B. aufgrund eines konkreten Terrorhinweises oder einer Ankündigung des Bundesministeriums für Inneres) von den Formierungsorten in den Einsatz abrücken können.
Die Schwankungsbreite zu den vorhergehenden Jahren ergibt sich aufgrund der hohen Zahl an eingesetzten Soldatinnen und Soldaten im Inland zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Es waren daher weniger Soldaten im Jahresdurchschnitt bereitgestellt.


Quelle

Sektion IV/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017

Berechnungsmethode

Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten