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KENNZAHL

Bezieher:innen von Pflegekarenzgeld (Gesamt)

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der angestrebte Zielzustand wurde überplanmäßig erreicht. Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 1.1.2014 eingeführt. Aufgrund der Steigerung des Bekanntheitsgrades dieser Maßnahmen (u. a. durch umfangreiche Information durch das BMSGPK) ist von einer steigenden Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegekarenzgeldes auszugehen. Im Jahr der Einführung des Pflegekarenzgeldes haben diese Leistung 2.321 Personen in Anspruch genommen. Nach Etablierung der Maßnahme ist für die Jahre 2015 bis 2018 eine relativ konstante Entwicklung mit einer Personenanzahl von 2.577 (im Jahr 2015) bis 2.962 (im Jahr 2018) eingetreten. Im Jahr 2019 wurde die Leistung des Pflegekarenzgeldes von 3.267 Personen in Anspruch genommen, was einer Steigerung von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Jahr 2021 erfolgte eine Inanspruchnahme durch 3.478 Personen, was einer Zunahme von rund 8,5 %, gegenüber dem Wert im Jahr 2020 entspricht. Seit 1. Jänner 2020 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu vier Wochen. Im Jahr 2022 nahmen 4.143 Personen (davon 3.014 Frauen und 1.129 Männer) das Pflegekarenzgeld in Anspruch (Steigerung um rund 19 %). Die Steigerung wird auf die steigende Bekanntheit zurückgeführt.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der Pflegekarenzgeldbezieher:innen