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KENNZAHL

Differenz zwischen den Eingewiesenen und den Entlassenen in- bzw. aus eine/r Betreuungsmaßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB

Differenz zwischen den Eingewiesenen und den Entlassenen in- bzw. aus eine/r Betreuungsmaßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB

2016
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

DIe Entwicklung der Zahl der gemäß §21 Abs. 2 StGB (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) in eine Maßnahme Eingewiesenen und der daraus bedingt Entlassenen steht unter dem Eindruck erst langsam greifender Maßnahmen.
Da die Kennzahl das erste Mal erhoben wurde, ist ein aussagekräftiger Trend noch nicht darstellbar.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)

Berechnungsmethode

Differenz zwischen der Zahl der gemäß §21 Abs. 2 StGB (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) in eine Maßnahme Eingewiesenen und der Zahl der daraus bedingt Entlassenen